Fahrstühle und Aufzüge nachrüsten: Barrierefreiheit im Wohngebäude

Fahrstühle und Aufzüge nachrüsten: Barrierefreiheit im Wohngebäude

Stellen Sie sich vor, die eigene Wohnung wird plötzlich zur Falle. Ein Treppensteigen, das jahrelang Routine war, wird durch eine Knieoperation oder das Alter zur unüberwindbaren Hürde. In Deutschland sind knapp 80 % der Mehrfamilienhäuser, die älter als 50 Jahre sind, nicht barrierefrei zugänglich. Das ist ein massives Problem, denn die Demografie zeigt klar: Bis 2040 wird fast jeder dritte Deutsche über 65 Jahre alt sein. Wer heute über das Aufzüge nachrüsten nachdenkt, tut dies oft nicht aus Luxus, sondern aus Notwendigkeit, um in den eigenen vier Wänden unabhängig zu bleiben.

Die gute Nachricht ist: Die rechtliche Lage hat sich dramatisch zugunsten der Bewohner verschoben. Wer früher gegen eine Wand aus verneinten Stimmen in der Eigentümergemeinschaft prallte, hat heute eine starke rechtliche Basis. Ein Meilenstein war hier das BGH-Urteil vom Juni 2023, das den Einbau von Aufzügen in vielen Fällen quasi zur Pflicht macht, wenn es um die Barrierefreiheit geht.

Die rechtliche Lage: Wer darf wann einen Aufzug verlangen?

Wenn Sie in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) leben, ist der Einbau eines Aufzugs keine einfache Entscheidung, die man im Alleingang trifft. Hier kommt das Wohnungseigentumsgesetz das zentrale Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in einer Gemeinschaft regelt ins Spiel. Gemäß § 22 WEG sind bauliche Veränderungen zustimmungspflichtig.

Früher konnten viele Anträge mit dem Argument der "unverhältnismäßigen Kosten" abgelehnt werden. Doch das Bundesgerichtshof-Urteil (AZ V ZR 244/22B) vom 15. Juni 2023 hat die Spielregeln geändert. Die Kernbotschaft: Eine Gemeinschaft kann den Einbau eines Aufzugs nur noch in absoluten Ausnahmefällen ablehnen. Das Besondere daran ist, dass der Antragsteller nicht einmal selbst eine Behinderung nachweisen muss. Es reicht aus, dass der Aufzug zur Barrierefreiheit beiträgt.

Allerdings gibt es eine wichtige Grenze: den Denkmalschutz. Hier gilt oft eine Einzelfallprüfung. Wenn die historische Substanz eines Gebäudes durch einen Aufzugschacht irreparabel zerstört würde, kann die Genehmigung trotz medizinischer Notwendigkeit verweigert werden. Das zeigt sich oft in Städten wie München, wo denkmalgeschützte Altbauten strengen Auflagen unterliegen.

Technische Anforderungen und Maße für die Barrierefreiheit

Ein Aufzug ist nicht einfach nur eine Maschine, die Menschen von A nach B bringt. Damit er wirklich barrierefrei ist, muss er bestimmte Normen erfüllen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt sind. Ein zu kleiner Fahrstuhl ist für Rollstuhlfahrer nutzlos.

In der Regel gelten folgende Mindestmaße für eine barrierefreie Kabine: eine Fläche von 1,10 m x 1,40 m und eine Türöffnung von mindestens 90 cm. Wenn ein Gebäude mehrere Aufzüge hat, muss mindestens einer davon größer sein (1,10 m x 2,10 m), um auch Krankentragen, größere Rollstühle oder Lasten aufnehmen zu können.

Neben den Maßen gibt es sicherheitstechnische Pflichten. Die europäische Aufzugsrichtlinie (ARL) 2014/33/EU schreibt vor, dass jedes moderne System über ein Fern-Notrufsystem mit Zwei-Wege-Kommunikation verfügen muss. Das bedeutet, im Notfall muss eine direkte Verbindung zu einer Rettungsstelle möglich sein, die jährlich geprüft wird.

Vergleich der Aufzugspflichten in verschiedenen Bundesländern
Bundesland Kriterium für Aufzugspflicht / Nachrüstung Besonderheit
Baden-Württemberg Gebäudehöhe über 13 m Mind. ein Aufzug für Krankentragen geeignet
Nordrhein-Westfalen Mehr als 3 oberirdische Geschosse Fokus auf Anzahl der Etagen
Niedersachsen Fußboden > 12,25 m über Eingangsebene Gilt für Aufenthaltsräume
Berlin Mehr als 4 oberirdische Geschosse Starke Förderung durch Stadtprogramme
Moderner gläserner Außenaufzug an einem klassischen Altbaugebäude

Die Kostenfalle: Was kostet die Nachrüstung wirklich?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Diskussionen in Eigentümerversammlungen entflammen. Eine Aufzugsnachrüstung ist eine massive Investition. Die Kosten setzen sich aus zwei Hauptblöcken zusammen: den baulichen Maßnahmen und der Technik selbst.

Allein die Vorbereitung der Gebäudehülle oder der Bau eines Schachts im Innenraum kostet oft zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Rechnet man die Anlage, die Installation und die Zertifizierung hinzu, landen viele Projekte bei Gesamtsummen, die pro Wohnungseigentümer bis zu 45.000 Euro betragen können. Das kann soziale Spannungen auslösen, besonders wenn Bewohner mit geringer Rente plötzlich hohe Sonderumlagen zahlen müssen.

Ein wichtiger Tipp: Schauen Sie nach Förderprogrammen. In Berlin gibt es beispielsweise das Programm "Wohnen für Alle", das in einigen Fällen bis zu 65 % der Kosten übernimmt. In Bayern gibt es Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro pro Aufzug. Ohne diese Förderungen wäre die Nachrüstung für viele Gemeinschaften finanziell nicht stemmbar.

Schritt für Schritt zum eigenen Aufzug: Der Ablauf

Ein solches Projekt lässt sich nicht über Nacht realisieren. Die Planungsphase ist oft länger als die eigentliche Bauzeit. Wer den Prozess beschleunigen will, sollte strukturiert vorgehen.

  1. Formeller Antrag: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Eigentümergemeinschaft gemäß § 22 WEG. Dokumentieren Sie den Bedarf genau.
  2. Fachplanung: Beauftragen Sie einen spezialisierten Aufzugsplaner. Etwa 63 % aller Fehlplanungen entstehen durch mangelndes Fachwissen in der Statik. Ein einfacher Architekt reicht hier oft nicht aus.
  3. Baurechtliche Genehmigung: Bevor die erste Kachel geschlagen wird, muss die Stadt zustimmen. Rechnen Sie hier mit einer Wartezeit von etwa 4 bis 5 Monaten.
  4. Statik-Prüfung: In fast 40 % der Fälle treten unerwartete statische Schwächen im Altbestand auf. Eine gründliche Kernbohrprüfung ist essenziell.
  5. Bauphase: Die eigentlichen Montagearbeiten dauern meist 3 bis 4 Monate, wobei die Gesamtdauer von Antrag bis Inbetriebnahme im Schnitt bei fast 9 Monaten liegt.
Barrierefreie Aufzugskabine mit einem Rollstuhlfahrer im Inneren

Innenaufzug oder Außenaufzug: Was ist besser?

Die Entscheidung zwischen einer internen Lösung und einem Anbau an der Fassade ist oft ein Kompromiss aus Platz und Geld. Ein Innenaufzug ein Fahrstuhlsystem, das innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, meist im Treppenhaus, installiert wird spart zwar Platz im Außenbereich, erfordert aber oft massive Eingriffe in die Statik und nimmt Wohnfläche oder Treppenraum weg.

Ein Außenaufzug ein Aufzugsschacht, der als eigenständige Konstruktion an die Außenwand des Gebäudes angefügt wird ist oft die schnellere und weniger invasive Lösung. Er stört den laufenden Betrieb im Haus weniger und ist statisch meist einfacher zu realisieren. Der Nachteil ist die optische Veränderung der Fassade, was besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden zum K.o.-Kriterium werden kann.

Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen. Während Außenaufzüge oft schneller installiert sind (manchmal innerhalb von nur 7 Monaten Gesamtlaufzeit), bieten Innenaufzüge einen besseren Witterungsschutz und eine nahtlose Integration in die Wohnungstüren.

Kann die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Aufzugs trotzdem ablehnen?

Ja, aber nur in extremen Ausnahmefällen. Nach dem BGH-Urteil vom 15.06.2023 ist die Hürde für eine Ablehnung sehr hoch. Gründe könnten eine absolute technische Unmöglichkeit (z. B. Einsturzgefahr des Gebäudes) oder ein strenger Denkmalschutz sein, der die Optik des Gebäudes irreparabel verändern würde. Finanzielle Gründe allein reichen heute meist nicht mehr aus, um einen barrierefreien Zugang zu verweigern.

Wer muss die Kosten für den Aufzug tragen?

In der Regel werden die Kosten über die Gemeinschaftされる розподіμένη (Umlage) auf alle Wohnungseigentümer verteilt, da der Aufzug eine sogenannte gemeinschaftliche Einrichtung darstellt. Es kann jedoch im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden, dass der Antragsteller einen Teil der Kosten übernimmt oder dass die Kosten über eine Erhöhung der Hausgeldumlage über einen längeren Zeitraum amortisiert werden.

Wie groß muss ein barrierefreier Aufzug sein?

Die Standardmaße für barrierefreie Kabinen liegen bei 1,10 m x 1,40 m. Die Türöffnung muss mindestens 90 cm betragen. In größeren Gebäuden wird oft gefordert, dass mindestens ein Aufzug die Maße 1,10 m x 2,10 m hat, um auch Krankentransportwagen oder größere Rollstühle aufzunehmen.

Wie lange dauert es, bis der Aufzug einsatzbereit ist?

Von der ersten Idee bis zum ersten Startknopf vergehen im Durchschnitt etwa 8 bis 11 Monate. Die reine Bauzeit beträgt meist nur 3 bis 4 Monate, aber die Genehmigungsverfahren und die statische Planung nehmen einen Großteil der Zeit in Anspruch.

Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat?

Ja, es gibt verschiedene Landesprogramme. In Berlin bietet "Wohnen für Alle" hohe Zuschüsse (bis zu 65 %), in Bayern gibt es Pauschalbeträge von bis zu 40.000 Euro. Es lohnt sich, beim örtlichen Bauamt oder der KfW nach aktuellen Fördermöglichkeiten für altersgerechte Modernisierungen zu fragen.

Nächste Schritte und Tipps für verschiedene Situationen

Für Eigentümer in einer WEG: Beginnen Sie nicht mit einem Streit, sondern mit Fakten. Holen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Aufzugsplaner ein, um grobe Kosten und technische Möglichkeiten zu klären, bevor Sie den offiziellen Antrag stellen. So wirken Sie vorbereitet und nehmen der Gegenseite die Argumente der "unbekannten Kosten".

Für Mieter: Wenn Sie aufgrund einer Behinderung einen Aufzug benötigen, wenden Sie sich an Ihren Vermieter unter Verweis auf den Nachrüstungsanspruch. Auch wenn die Rechtslage für Mieter komplexer ist als für Eigentümer, erkennen viele Vermieter an, dass ein Aufzug den Wert der Immobilie langfristig steigert und die Vermietbarkeit an eine alternde Gesellschaft sichert.

Bei Denkmalgeschützten Objekten: Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Suchen Sie das Gespräch mit der Denkmalschutzbehörde, bevor Sie Pläne finalisieren. Oft lassen sich gläserne Schachtanlagen oder diskrete Platzierungen an der Rückseite des Gebäudes als Kompromiss finden, die sowohl die Ästhetik wahren als auch die Barrierefreiheit gewährleisten.