Stellen Sie sich vor, Sie drehen den Wasserhahn auf, das warme Wasser sprudelt heraus, und Sie ahnen nicht, dass unsichtbare Bakterien in der Leitung lauern. Legionellen sind genau diese unsichtbaren Bedrohungen in unseren technischen Warmwassersystemen. In Deutschland ist das Thema ernst genommen worden, seit die Fälle von Legionärskrankheit zunahmen. Aber keine Sorge: Mit dem richtigen Wissen und ein paar einfachen Maßnahmen halten Sie Ihr Leitungswasser sicher.
| Thema | Wert / Anforderung |
|---|---|
| Gefährlicher Temperaturbereich | 25 °C bis 45 °C (optimale Vermehrung) |
| Sichere Mindesttemperatur (Zirkulation) | Mindestens 55 °C an jeder Zapfstelle |
| Sichere Mindesttemperatur (Speicher/Austritt) | Mindestens 60 °C am Austritt des Erwärmers |
| Technischer Maßnahmenwert | 100 KBE pro 100 ml Wasser |
| Untersuchungspflicht (Großanlagen) | Jährlich (öffentliche) oder alle 3 Jahre (gewerblich/mietrechtlich unter Umständen) |
Warum Legionellen gefährlich werden können
Legionellen sind gramnegative Bakterien, die sich gerne in stehendem Wasser tummeln. Das Problem beginnt dort, wo es warm wird, aber nicht heiß genug. Zwischen 25 °C und 45 °C fühlen sie sich pudelwohl und vermehren sich rasant. Ab etwa 50 °C verlangsamt sich ihr Wachstum deutlich, und bei dauerhaft über 55 °C sterben sie ab oder vermehren sich kaum noch. Warum interessiert uns das? Weil wir diese Bakterien nicht trinken, sondern einatmen. Wenn Sie duschen, entstehen feine Wassertröpfchen - Aerosole. Atmen Sie diese ein, können die Bakterien in Ihre Lunge gelangen. Das kann zur sogenannten Legionärskrankheit führen, einer schweren Lungenentzündung, oder zum milderen Pontiac-Fieber. Besonders ältere Menschen, Raucher und Personen mit geschwächtem Immunsystem sind gefährdet.
Wer muss handeln? Definition der Großanlage
Nicht jedes Haus ist automatisch betroffen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt dies klar. Es geht um sogenannte "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung". Was heißt das konkret? Eine Anlage gilt als Großanlage, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst ODER wenn zwischen dem Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser in den Rohren stecken (ohne Zirkulationsleitungen). In der Praxis betrifft das fast alle Mehrfamilienhäuser, Hotels, Schwimmbäder, Krankenhäuser und Schulen. Wenn Sie also Vermieter sind oder ein öffentliches Gebäude betreiben, stehen Sie in der Pflicht. Einfamilienhäuser sind meist ausgenommen, es sei denn, sie haben sehr lange Leitungswege oder große Speicher, was selten der Fall ist.
Die goldene Regel: Temperaturen einhalten
Das A und O der Prävention ist die Temperatur. Hier scheiden sich oft die Geister zwischen Energiesparern und Hygienikern. Doch die Regeln der Technik, niedergeschrieben in DVGW-Arbeitsblatt W 551 und VDI/DVGW 6023, sind eindeutig. Am Austritt des Trinkwassererwärmers müssen dauerhaft mindestens 60 °C herrschen. Im gesamten Zirkulationssystem, also auch an der letzten Dusche im Dachgeschoss, dürfen es niemals weniger als 55 °C sein. Viele Betreiber senken die Temperatur nachts ab, um Energie zu sparen. Vorsicht! Wenn die Temperatur in der Nacht auf 40 °C fällt und morgens wieder langsam steigt, geben Sie den Legionellen einen perfekten Brutkasten. Dauerhafte Unterschreitungen gelten als Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Untersuchungspflichten richtig verstehen
Wie oft müssen Sie prüfen lassen? Das hängt davon ab, wer das Wasser nutzt. Bei öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten oder Turnhallen ist eine jährliche Untersuchung Pflicht. Bei rein gewerblich genutzten Gebäuden oder vermieteten Wohnanlagen reicht oft ein Intervall von drei Jahren, sofern die letzten Prüfungen unauffällig waren und die Anlage unverändert bleibt. Wichtig: Die Probenahme darf nicht einfach "irgendwo" erfolgen. Sie muss nach einem festgelegten Plan an repräsentativen Stellen entnommen werden, idealerweise an der entferntesten Entnahmestelle und am Rücklauf der Zirkulation. Nur so sehen Sie, ob das System wirklich überall sicher ist. Lassen Sie diese Arbeit immer von akkreditierten Laboren durchführen, die nach DIN EN ISO 17025 zertifiziert sind.
Was tun bei Grenzwertüberschreitung?
Erreichen oder überschreiten die Laborwerte 100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser, schlägt das Alarmsystem an. Dieser Wert ist kein willkürlicher Schwellenwert, sondern der gesetzliche technische Maßnahmenwert gemäß § 51 TrinkwV. Jetzt ist Eile geboten. Sie müssen das zuständige Gesundheitsamt informieren. Aber Panik ist fehl am Platz. Meistens bedeutet eine Überschreitung nicht sofortige Gefahr für Leib und Leben, sondern Handlungsbedarf. Der erste Schritt ist meist eine thermische Desinfektion: Dabei wird das gesamte System kurzzeitig auf über 70 °C erhitzt, um die Bakterien abzutöten. Parallel dazu sollte eine Ursachenanalyse stattfinden. Sind Totleitungen vorhanden? Funktioniert die Zirkulationspumpe korrekt? Ist der Mischer defekt? Oft helfen kleine bauliche Änderungen, wie das Entfernen ungenutzter Rohrabschnitte, langfristig mehr als jede Desinfektionsaktion.
Praktische Tipps für den Alltag
Auch Mieter und Bewohner können ihren Teil beitragen. Stagnation ist der Feind. Wenn eine Wohnung leer steht oder eine Dusche selten genutzt wird, steht das Wasser in den Leitungen. Dies fördert das Bakterienwachstum. Spülen Sie daher regelmäßig alle Entnahmestellen durch. Öffnen Sie einmal pro Woche jeden Hahn und lassen Sie das Wasser laufen, bis es heiß wird. Vermeiden Sie zudem das Abschalten der Zirkulationspumpe aus reiner Bequemlichkeit. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage konform ist, fragen Sie Ihren Hausverwalter nach dem aktuellen Prüfprotokoll. Sie haben ein Recht darauf, diese Informationen einzusehen. Und denken Sie daran: Sauberes Wasser ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für Gesundheit.
Zukunftssicherheit und Energieeffizienz
Ein häufiger Einwand lautet: "60 Grad sind doch energieintensiv!" Stimmt, aber die Alternative ist teurer. Eine Sanierung nach einer Legionellen-Infektion oder behördlichen Anordnung kostet schnell fünfstellige Beträge. Moderne Regelungstechnik hilft hier weiter. Intelligente Steuerungen können die Zirkulation bedarfsgerecht schalten, ohne dass die Mindesttemperaturen unterschritten werden. Auch dezentrale Durchlauferhitzer können eine Lösung sein, da sie Wasser nur bei Bedarf erhitzen und keine großen Speichervolumina benötigen. Für Bestandsgebäude lohnt sich oft die Nachrüstung einer hydraulischen Optimierung. Lassen Sie sich von einem Fachplaner beraten, der nach VDI/DVGW 6023 qualifiziert ist. Er kann Ihnen zeigen, wie Sie Hygiene und Energiekosten unter einen Hut bringen.
Muss ich in meinem Einfamilienhaus Legionellen prüfen lassen?
In der Regel nein. Die Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung greift primär bei Großanlagen (Speicher > 400 Liter oder Leitungsinhalt > 3 Liter). Bei typischen Einfamilienhäusern entfällt diese Pflicht meist. Dennoch sollten Sie auf hygienisch einwandfreie Installationen achten.
Was passiert, wenn der Wert über 100 KBE liegt?
Sie müssen das Gesundheitsamt informieren und Maßnahmen einleiten. Dazu gehören meist eine erneute Untersuchung, eine Ursachenforschung und gegebenenfalls eine thermische Desinfektion der Anlage. Das Duschen kann bis zur Klärung eingeschränkt werden.
Kann ich Legionellen selbst testen?
Es gibt Schnelltests im Handel, aber sie ersetzen keine normgerechte Untersuchung nach TrinkwV. Für die rechtliche Absicherung gegenüber Behörden und Mietern sind die Ergebnisse eines akkreditierten Labors erforderlich.
Wer trägt die Kosten für die Prüfung?
Bei vermieteten Objekten können die Kosten für die Legionellenprüfung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern sie im Mietvertrag als solche vereinbart wurden und die Anlage der Prüfpflicht unterliegt.
Reicht es, die Zirkulationspumpe nachts abzuschalten?
Nur wenn dabei garantiert ist, dass die Temperatur im Zirkulationssystem nie unter 55 °C fällt. Oft kühlt das Wasser jedoch stark ab, was das Risiko erhöht. Besser ist eine zeitgesteuerte oder temperaturgeführte Steuerung, die die Mindesttemperatur hält.