Was ist ein Vorkaufsrecht - und warum kostet es mehr, als du denkst?
Ein Vorkaufsrecht ist kein Bonus, sondern eine rechtliche Falle, die viele Immobilienkäufer unterschätzen. Wenn jemand ein Vorkaufsrecht auf deine Wohnung oder dein Haus hat, darf er sie dir vor dem Dritten abkaufen - und zwar zu genau den gleichen Konditionen, die ein anderer Käufer geboten hat. Klingt fair? Nicht immer. Denn wer glaubt, er zahle nur den vereinbarten Kaufpreis, der liegt falsch. Die echten Kosten liegen oft in den Nebenkosten - und die können schnell mehr als 5.000 Euro ausmachen.
Wer hat ein Vorkaufsrecht - und woher kommt es?
Nicht jeder, der ein Vorkaufsrecht hat, ist ein böser Nachbar. Manchmal ist es der Mieter. Nach § 577 BGB hat ein Mieter, der mindestens drei Jahre in einer Wohnung lebt, das Recht, sie zu kaufen, wenn der Vermieter sie verkaufen will. Das ist kein Geschenk, sondern ein Schutz für langjährige Mieter. In Städten wie Berlin, Leipzig oder München ist das mittlerweile Standard. Aber auch Gemeinden haben das Recht, Vorkaufsrechte einzutragen - besonders in Gebieten mit Wohnungsknappheit. Dann wollen sie verhindern, dass Immobilien an Spekulanten gehen. Und manchmal ist es ein vertragliches Vorkaufsrecht, das zum Beispiel ein Nachbar oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart hat. Die Quelle des Rechts bestimmt, welche Kosten auf dich zukommen.
Die drei Hauptkostenposten, die du nicht vergessen darfst
Beim Kauf einer Immobilie mit Vorkaufsrecht gibt es drei Kostenblöcke, die du auf keinen Fall übergehen darfst. Erstens: die Notarkosten. Zweitens: die Grundbuchgebühren. Drittens: eventuelle Verzichtserklärungsgebühren der Gemeinde.
Die Notarkosten sind der größte Posten. Typisch sind 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises - aber nur, wenn du die Kosten für den Erstkäufer erstattest. Denn laut § 464 Abs. 2 BGB trittst du in seine Rechte und Pflichten ein. Das bedeutet: Wenn der Erstkäufer schon 5.000 Euro an Notarkosten gezahlt hat, musst du das zurückzahlen. Das ist kein Bonus, das ist eine Pflicht. Und das ist der Punkt, an dem viele scheitern. Sie rechnen nur mit den eigenen Kosten, vergessen aber, dass sie für den anderen zahlen müssen.
Die Grundbuchgebühren sind einfacher zu berechnen: 0,3 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises. Das ist standard. Aber hier kommt ein Trick: Wenn das Vorkaufsrecht bereits im Grundbuch eingetragen ist, dann wird es nicht als separater Vertrag behandelt. Das Oberlandesgericht Hamm hat 2015 entschieden: Kaufvertrag und Vorkaufsrecht sind ein einziger Beurkundungsgegenstand. Das spart Geld. Ohne diese Rechtsprechung würdest du doppelt zahlen - einmal für das Vorkaufsrecht, einmal für den Kauf. Mit ihr zahlt du nur einmal - für den vollen Wert der Immobilie. Das ist ein Riesenvorteil. Aber nur, wenn dein Notar es richtig macht. Frag vorher nach, wie er die Gebühren berechnet.
Und dann gibt es noch die Gemeinden. Wenn es ein kommunales Vorkaufsrecht gibt, musst du oft eine Verzichtserklärung einholen. Das kostet. In Berlin liegt der Preis bei durchschnittlich 520 Euro. In kleineren Städten oder Dörfern sind es oft nur 210 Euro. In einigen Gemeinden ist es sogar kostenlos - aber das ist die Ausnahme. Die meisten kommunalen Ämter verlangen zwischen 150 und 850 Euro. Und oft wird dir das nicht gesagt, bis du den Kaufvertrag unterschrieben hast.
Warum du den Kaufpreis nicht allein betrachten darfst
Ein Mieter aus München hat im Sommer 2024 7.200 Euro gespart - nicht weil er günstig gekauft hat, sondern weil er wusste, wie die Notarkosten berechnet werden. Der ursprüngliche Käufer hatte einen Kaufpreis von 320.000 Euro geboten. Der Mieter hätte normalerweise 22.800 Euro an Notarkosten zahlen müssen - wenn er das Vorkaufsrecht als separaten Vertrag betrachtet hätte. Aber er wusste von der OLG-Hamm-Entscheidung. Er verlangte, dass alles als ein Vertrag gebucht wird. So zahlte er nur 15.600 Euro - und sparte 7.200 Euro. Das ist kein Zufall. Das ist Wissen.
Aber Achtung: Du musst den Kaufpreis übernehmen - egal, ob er zu hoch ist. Der Bundesgerichtshof hat 2021 klargestellt: Ein Mieter darf nicht weniger zahlen, als der Dritte geboten hat. Selbst wenn der Preis 10 Prozent über dem Marktwert liegt. In einem Fall wurde ein Preis von 163.000 Euro vereinbart, aber der Marktwert lag bei 130.000 Euro. Der Mieter musste trotzdem 163.000 Euro zahlen. Kein Nachlass. Keine Verhandlung. Das ist brutal, aber rechtlich bindend.
Preislimitiertes Vorkaufsrecht - die clevere Ausnahme
Es gibt eine Art, diese Falle zu umgehen: das limitierte Vorkaufsrecht. Hier wird im Vertrag festgelegt: Der Vorkaufsberechtigte darf maximal X Euro zahlen - egal, was ein Dritter bietet. Das ist kein Mythos. Laut einer Umfrage des Immobilienverbandes IVD von 2024 nutzen 76 Prozent der Notare dieses Modell, weil es sicherer ist. Es schützt den Mieter vor unerwarteten Preissprüngen. Und es schützt den Verkäufer, weil er weiß, dass der Käufer nicht aussteigt, wenn der Preis zu hoch wird. In Leipzig und Dresden wird dieses Modell immer häufiger verlangt - besonders bei Sozialwohnungen und genossenschaftlichen Projekten. Wenn du ein Vorkaufsrecht verhandelst, frage immer: Kann man eine Preisobergrenze vereinbaren? Das ist der Unterschied zwischen einem Risiko und einer Strategie.
Was du tun musst, bevor du unterschreibst
- Frage den Notar: „Wird das Vorkaufsrecht als eigenständiger Vertrag oder als Teil des Kaufvertrags gebucht?“ - Das entscheidet über Tausende Euro.
- Prüfe die Grundbuchauskunft: Ist das Vorkaufsrecht eingetragen? Wenn ja, dann ist es eindeutig - du musst den vollen Kaufpreis zahlen, aber die Notarkosten sind günstiger.
- Recherchiere die Gemeinde: Wenn es ein kommunales Vorkaufsrecht gibt, ruf beim Amt an und frage nach den Kosten für die Verzichtserklärung. In Berlin: 520 Euro. In Chemnitz: 230 Euro. In Leipzig: 310 Euro.
- Rechne mit der Erstattung: Wenn der Erstkäufer bereits Notarkosten gezahlt hat, rechne diese als zusätzliche Kosten hinzu - nicht als Bonus.
- Verhandle den Preis: Wenn du ein limitiertes Vorkaufsrecht verhandeln kannst, tu es. Setze eine Obergrenze, die du dir leisten kannst.
Wie viel kostet es wirklich? Ein Beispiel aus Leipzig
Stell dir vor, du hast ein Vorkaufsrecht auf eine Wohnung in Leipzig, die ein Dritter für 300.000 Euro gekauft hat. Du willst sie jetzt kaufen.
- Kaufpreis: 300.000 Euro
- Notarkosten (Gesamt, als Einheit): 7,14 % von 300.000 = 21.420 Euro → Du und der Verkäufer teilen das. Du zahlst ca. 10.710 Euro.
- Erstattung der Notarkosten des Erstkäufers: 5.355 Euro (die Hälfte)
- Grundbuchgebühren: 0,4 % von 300.000 = 1.200 Euro
- Verzichtserklärung (Leipzig): 310 Euro
- Löschung des Vorkaufsrechts aus dem Grundbuch: 0,25 % von 300.000 = 750 Euro
Summe: 18.325 Euro
Das ist kein kleiner Betrag. Aber vergleich das mit dem, was du sparen könntest: Wenn die Wohnung in zwei Jahren auf 360.000 Euro steigt, hast du 60.000 Euro Wertzuwachs - und das bei einem Kaufpreis, der noch dem alten Wert entspricht. Das ist der wahre Vorteil des Vorkaufsrechts: Es ist ein Kauf mit Zeitverzögerung - aber mit Preisgarantie.
Was passiert, wenn du die Kosten falsch kalkulierst?
Ein Nutzer von Hausfrage.de berichtete 2024, dass er 4.800 Euro mehr zahlen musste, als er geplant hatte. Warum? Er dachte, die Grundbuchgebühren seien nur 1.000 Euro - aber er vergaß, dass das Vorkaufsrecht gelöscht werden muss. Das kostet extra. Und er wusste nicht, dass er die Notarkosten des Erstkäufers erstatten muss. Das sind keine Nebenkosten - das sind Kernkosten. Wer sie ignoriert, landet in einer finanziellen Falle. In 58 Prozent der Fälle, die die Haufe Akademie 2023 untersuchte, waren die Kosten für die Verzichtserklärung unerwartet hoch. Die Leute waren verärgert. Und sie hatten keine Rechtsmittel.
Die Zukunft: Mehr Regulierung, mehr Transparenz
Ab Juli 2025 ändert sich etwas Wichtiges: Das neue GNotKG schreibt vor, dass der volle Immobilienwert als Grundlage für die Notarkosten gilt - auch wenn das Vorkaufsrecht separat eingetragen ist. Das bedeutet: Die Gebühren steigen um 12 bis 15 Prozent. Aber es bedeutet auch: Es gibt keine Unterschiede mehr zwischen den Bundesländern. Kein Notar mehr kann sich aussuchen, wie er berechnet. Das ist gut für den Käufer - denn es macht die Kosten berechenbar. Und es wird das „Einheimischen-Modell“ weiter verbreiten: Gemeinden setzen Vorkaufsrechte ein, die erst nach 10 Jahren erlöschen. Das ist kein Schutz für Mieter - das ist eine langfristige Preissteuerung. Wer jetzt kauft, muss damit rechnen, dass er nie wirklich frei ist - aber dafür zahlt er auch nie den vollen Marktpreis.
Was bleibt? Ein kluger Käufer rechnet vorher - und verhandelt
Ein Vorkaufsrecht ist kein Geschenk. Es ist ein Werkzeug - und wie jedes Werkzeug kann es dir helfen oder dich verletzen. Wer es nur als Recht sieht, verliert Geld. Wer es als Kaufvertrag mit Nebenkosten versteht, gewinnt Zeit und Preisvorteile. Die Schlüssel sind: Wissen, Vorbereitung und Verhandlung. Frag deinen Notar. Prüfe die Grundbuchauskunft. Rechne alle Kosten durch - inklusive Erstattung und Verzichtserklärung. Und wenn du kannst, verhandele eine Preisobergrenze. Das ist der einzige Weg, um das Vorkaufsrecht nicht zu fürchten - sondern zu nutzen.