Brandschutz an der Fassade: Materialien und Abstände - Was Sie 2026 wissen müssen

Brandschutz an der Fassade: Materialien und Abstände - Was Sie 2026 wissen müssen

Wenn Sie eine Fassade sanieren oder neu bauen, geht es nicht nur um Aussehen und Energieeffizienz. Der Brandschutz an der Fassade ist ein entscheidender Faktor, der Leben retten kann - und der gesetzlich vorgeschrieben ist. In Österreich und Deutschland gelten klare Regeln, die sich nicht einfach ignorieren lassen. Was genau ist erlaubt? Welche Materialien dürfen wo eingesetzt werden? Und wie groß müssen die Abstände zu Nachbargebäuden sein? Hier bekommen Sie die praktischen Antworten, die Sie wirklich brauchen.

Was ist erlaubt? Die Baustoffklassen im Überblick

Nicht alle Dämm- und Verkleidungsmaterialien sind für jede Fassade geeignet. Die Regelung richtet sich nach der Gebäudeklasse. Gebäude der Klassen 1 bis 3 - also meist Einfamilienhäuser, kleine Wohnblocks oder Gewerbebauten bis drei Geschosse - dürfen Dämmstoffe der Klasse B2 (normalentflammbar) verwenden. Das bedeutet: Holzfaserdämmplatten, bestimmte Mineralwolle-Produkte oder auch EPS (Polystyrol) mit entsprechender Behandlung sind erlaubt. Aber Achtung: Nur, wenn sie in einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) verbaut werden und die Unterkonstruktion nicht aus brennbarem Holz besteht.

Ab Gebäudeklasse 4 - also größere Wohngebäude, Bürokomplexe oder öffentliche Einrichtungen - wird es streng: Hier müssen alle Dämmstoffe nichtbrennbar sein. Das heißt: Baustoffklasse A1 oder A2-s1,d0. Das sind Materialien wie Mineralwolle, Glaswolle oder Steinwolle mit einem Schmelzpunkt über 1000 °C. Kein Kunststoff mehr, kein EPS, kein XPS. Diese Regelung gilt auch für alle Fassaden, die direkt an einem Nachbargebäude mit brennbaren Bauteilen liegen, selbst wenn das eigene Gebäude nur Klasse 2 ist.

Welche Fassadenmaterialien sind sicher?

Nicht jedes Material gleicht sich. Einige sind von Natur aus sicherer als andere.

  • Betonfassaden: Sie enthalten viel Wasser und haben eine hohe Masse. Das macht sie sehr feuerbeständig. Sie erreichen oft Feuerwiderstand REI 120 oder mehr - ideal für Brandabschnitte.
  • Klinkerfassaden: Der gebrannte Ton ist nicht brennbar. Klinker ist eine der sichersten Fassadenlösungen. Er hält auch extremen Temperaturen stand, ohne zu sprengen oder zu verbrennen.
  • Wärmedämmverbundsysteme (WDVS): Hier kommt es auf die Kombination an. Die Dämmplatte muss nichtbrennbar sein, wenn das Gebäude höher als drei Geschosse ist. Die Putzschicht muss mindestens 3 mm dick sein, um die Dämmung zu schützen. Die Verankerung erfolgt mit Stahlblechen, die mindestens 1 mm dick und zweifach gekantet sind. Überlappungen müssen mindestens 30 mm betragen.
  • Fassadenverglasung: Die Scheibe allein ist nicht entscheidend. Auch Rahmen, Dichtungen und Halterungen müssen mitgeprüft werden. Sie müssen mindestens der Klasse F (nicht brennbar) entsprechen. Bei größeren Glasflächen ist oft ein Feuerwiderstand von EI 30 oder mehr erforderlich.

Ein WDVS mit brennbarer Dämmung und nur geklebter Verankerung ist heute in der Praxis fast nie mehr zulässig. Wenn es doch verwendet wird, muss zwischen Sturz und Brandriegel mindestens ein halber Meter Abstand liegen - sonst kann das Feuer über die Fassade springen.

Abstände zwischen Gebäuden: Wie groß muss der Schutzabstand sein?

Ein Brand kann von einem Gebäude auf das nächste überspringen - besonders wenn die Fassaden brennbar sind. Deshalb gibt es klare Abstandsregeln.

  • Beide Fassaden brennbar: 10 Meter Abstand (für größere Gebäude). Bei Einfamilienhäusern reichen 7 Meter.
  • Eine brennbar, eine nicht brennbar: 7,5 Meter (groß) oder 6 Meter (Einfamilienhaus).
  • Beide nicht brennbar: 5 Meter (groß) oder 4 Meter (Einfamilienhaus).

Die Messung erfolgt zwischen den äußeren Fassadenflächen. Dachvorsprünge, Balkone oder Kamine, die mehr als 1 Meter auskragen, werden mitgerechnet. Das bedeutet: Ein großer Dachüberstand kann den erforderlichen Abstand vergrößern - auch wenn die Wand selbst nah am Nachbarn liegt.

Wichtig: Diese Abstände gelten nur, wenn keine weiteren baurechtlichen Vorschriften einen größeren Abstand verlangen. In dicht bebauten Innenstädten oder in Schutzgebieten können höhere Abstände vorgeschrieben sein.

Hochhaus mit nichtbrennbaren Fassadenmaterialien und horizontalen Brandschutzbarrieren zwischen den Geschossen.

Brandsperren und Brandwände: Was muss wo sein?

Brandsperren sind horizontale Barrieren in der Fassade, die ein Übergreifen des Feuers von Geschoss zu Geschoss verhindern. Sie müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen - zum Beispiel aus mineralischer Dämmung, Stahl oder Beton. Ihre Öffnungen dürfen maximal 100 cm² pro laufendem Meter Wand betragen. Das heißt: Keine großen Lüftungsschlitze, keine großen Fensterreihen ohne Unterbrechung.

Brandwände zwischen benachbarten Gebäuden müssen mindestens REI 90 (Feuerwiderstand 90 Minuten) aufweisen. Bei größeren oder höheren Gebäuden ist REI 180 Pflicht. Sie müssen mindestens 30 cm über das Dach hinausragen - oder mit einer 50 cm auskragenden, feuerbeständigen Konstruktion abgeschlossen werden.

Bei Komplextrennwänden - also Trennwänden zwischen Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen - ist die Anforderung noch strenger: mindestens F 180 und ein Überstand von 80 cm. Diese Wände sind oft nötig, wenn ein Wohnhaus neben einem Lager oder einer Werkstatt steht.

Installationen durch die Fassade: Was ist erlaubt?

Kabel, Rohre, Lüftungsleitungen oder Heizungsanlagen, die durch die Fassade oder Brandwand führen, dürfen nicht einfach durchbohrt werden. Jede Öffnung muss mit nicht brennbarem Material abgedichtet werden - zum Beispiel mit feuerhemmendem Mörtel, Gips oder mineralischen Dichtmassen. Die Abschottung muss mindestens EI 30 aufweisen. Wenn die zusammenhängende Fläche der Durchführungen mehr als 4 m² beträgt, muss sie sogar EI 30 (nbb) erfüllen.

Ein Beispiel: Ein Heizungsrohr, das durch eine Brandwand führt, wird nicht einfach mit einem Kunststoffmantel umgeben. Stattdessen wird es mit einem feuerhemmenden Dichtungsschlauch oder einer mineralischen Dichtung umgeben und in der Wand mit einem feuerbeständigen Putz abgedichtet. Das ist nicht nur Pflicht - es verhindert, dass Rauch und Giftgase durch die Leitungen in andere Räume gelangen.

Was darf nicht sein?

Einige Dinge sind einfach verboten - und werden oft übersehen:

  • Holzbauteile dürfen nicht durch Brandwände geführt werden. Sie müssen mit mindestens 12 cm Abstand unterbrochen werden.
  • Dämmstoffe dürfen nicht ununterbrochen bis an die Brandwand heranreichen. Sie müssen in einem Bereich von mindestens 1 Meter mit nicht brennbarem Material unterbrochen werden - oder die Brandwand muss mindestens 30 cm über die Fassade hinausragen.
  • Brennbares Material wie Holz, Kunststoffbehälter oder Gartenmöbel müssen mindestens 3 Meter von der Fassade entfernt gelagert werden. Ein Holzstapel direkt neben der Hauswand ist ein Brandrisiko.
  • Öffnungslose Außenwände wie Giebel ohne Fenster brauchen keine horizontale Brandsperre - aber nur, wenn sie wirklich keine Öffnung haben.
Querschnitt einer brandschutzgerechten Durchführung durch eine Brandwand mit feuerhemmender Abdichtung.

Was gilt für Einfamilienhäuser?

Viele denken: Bei kleinen Häusern ist alles einfacher. Das stimmt - aber nur teilweise. Auch Einfamilienhäuser müssen den Brandschutz einhalten. Die Abstände sind zwar geringer (4 bis 7 Meter), aber die Materialanforderungen bleiben gleich. Wenn Sie ein WDVS mit EPS-Dämmung einbauen, muss die Unterkonstruktion aus nichtbrennbarem Material sein - oder der Abstand zum Nachbarhaus mindestens 7 Meter betragen.

Ein häufiger Fehler: Die Dämmung wird einfach an die Holzunterkonstruktion geklebt, ohne dass die Fassade eine Brandsperre hat. Das ist heute nicht mehr zulässig. Selbst bei kleinen Gebäuden muss die Fassade so konstruiert sein, dass ein Brand nicht von unten nach oben greifen kann.

Was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalten werden?

Nicht nur die Versicherung kann bei einem Brand die Leistung verweigern, wenn die Fassade nicht den Brandschutzvorschriften entspricht. Auch die Baubehörde kann die Fertigstellung untersagen. Wenn nach der Einweihung ein Brand entsteht und festgestellt wird, dass die Fassade nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, droht eine Nachrüstung - und das kann Tausende kosten. Im schlimmsten Fall: eine Baustilllegung oder ein Abrissbefehl.

Es gibt keine Grauzone. Die Musterbauordnung (MBO) und die Landesbauordnungen sind Gesetze - nicht Empfehlungen. Wer sie ignoriert, setzt nicht nur sich selbst, sondern auch Nachbarn und Feuerwehrleute in Gefahr.

Praktische Tipps für die Umsetzung

  • Planen Sie den Brandschutz von Anfang an - nicht als Nachtrag.
  • Verwenden Sie immer Materialien, die mit einem Prüfzeugnis nach DIN 4102 oder EN 13501-1 gekennzeichnet sind.
  • Fragen Sie den Bauleiter oder Architekten nach der genauen Gebäudeklasse Ihres Hauses.
  • Vermeiden Sie Kombinationen aus brennbaren Dämmstoffen und brennbaren Unterkonstruktionen.
  • Bei Sanierungen: Prüfen Sie, ob die bestehende Fassade noch den heutigen Standards entspricht - oft nicht.
  • Halten Sie den Abstand zu Nachbargrundstücken ein - und lagern Sie brennbare Materialien mindestens 3 Meter entfernt.

Ein gut geplanter Brandschutz an der Fassade ist kein Kostenfaktor - er ist eine Versicherung. Für Ihr Zuhause. Für Ihre Familie. Und für die Nachbarn nebenan.

Darf man ein WDVS mit EPS-Dämmung an einem Einfamilienhaus verwenden?

Ja - aber nur, wenn das Gebäude nicht höher als drei Geschosse ist und die Unterkonstruktion nicht aus brennbarem Holz besteht. Zudem muss der Abstand zum Nachbargebäude mindestens 7 Meter betragen. Wenn die Fassade direkt an ein anderes Haus grenzt, das brennbare Materialien hat, ist ein nichtbrennbares Dämmmaterial Pflicht.

Was ist eine Brandsperre und wo muss sie installiert werden?

Eine Brandsperre ist eine horizontale Barriere in der Fassade, die verhindert, dass ein Brand von einem Geschoss ins nächste übergreift. Sie muss aus nichtbrennbarem Material bestehen - wie mineralischer Dämmung, Stahl oder Beton - und wird hinter der Fassadenverkleidung eingebaut. Sie muss alle 10 bis 15 Meter Höhe installiert werden, besonders unter Fensterbänken, Balkonen und Dachvorsprüngen. Die Öffnungen dürfen nicht mehr als 100 cm² pro laufendem Meter betragen.

Wie prüft man, ob ein Dämmstoff nichtbrennbar ist?

Der Hersteller muss ein Prüfzeugnis nach EN 13501-1 vorlegen. Dort steht die Baustoffklasse: A1 oder A2-s1,d0 sind nichtbrennbar. B2 ist normalentflammbar - nur für niedrige Gebäude erlaubt. Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Angabe der Klasse auf der Verpackung oder im Datenblatt. Wenn kein Prüfzeugnis vorliegt, ist der Stoff nicht zulässig.

Muss man bei einer Sanierung den Brandschutz nachrüsten?

Ja - wenn die Sanierung als umfassende Modernisierung gilt, zum Beispiel wenn mehr als 25 % der Fassade erneuert werden. Dann müssen die aktuellen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Bei kleineren Reparaturen, wie dem Austausch einzelner Platten, gilt das nicht - aber nur, wenn die bestehende Konstruktion nicht verändert wird.

Was ist der Unterschied zwischen Brandwand und Komplextrennwand?

Eine Brandwand trennt zwei Gebäude voneinander und muss mindestens REI 90 oder REI 180 haben. Eine Komplextrennwand trennt zwei unterschiedliche Nutzungsbereiche innerhalb eines Gebäudes - etwa Wohnen und Gewerbe - und muss mindestens F 180 aufweisen. Sie ist also strenger als eine Brandwand, weil sie auch gegen Feuerlasten aus anderen Nutzungen schützen muss.