Energetische Sanierung Check
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Viele Eigentümer fragen sich, ob sie ihr Haus jetzt energetisch sanieren müssen oder ob das nur ein Nice‑to‑have ist. Die Antwort hängt vom energetische Sanierung ist die Modernisierung von Gebäuden, um den Energieverbrauch zu senken und CO₂‑Emissionen zu reduzieren‑Gesetz ab, das seit 2020 gilt. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Pflichten das Gesetz stellt, für wen sie gelten und wie du mit Förderungen Geld sparen kannst.
Kurzfassung
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt bei Neubau und umfangreicher Modernisierung bestimmte Mindest‑Energieeffizienzstandards.
- Bestehende Wohngebäude müssen bei umfangreichen Änderungen (z.B. Heizungswechsel) energetisch nachgerüstet werden.
- Ausnahmen gibt es für Denkmalschutz, sehr kleine Eingriffe und Häuser, die bereits einen niedrigen Energieverbrauch aufweisen.
- Förderprogramme wie KfW und BEG decken bis zu 40% der Kosten, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
- Ein aktueller Energieausweis ist das Startsignal: Er zeigt, ob du sanieren musst oder nicht.
1. Rechtslage: Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereint frühere Vorgaben wie EnEV, EEWärmeG und Erneuerbare‑Energien‑Gesetz. Es legt drei Kernprinzipien fest:
- Energieeffizienz: Neubauten müssen mindestens den Standard „Niedrigenergiehaus“ erreichen.
- Erneuerbare Energien: 20% des Jahreswärmebedarfs muss durch erneuerbare Quellen gedeckt sein.
- Bestandsgebäude: Bei wesentlichen Änderungen - z.B. Austausch der Heizungsanlage oder Fassadendämmung - sind Nachrüstpflichten zu erfüllen.
Die wichtigsten Fristen:
- Heizungswechsel ab 2023: Neue Heizungen dürfen nur dann installiert werden, wenn sie einen Mindestwirkungsgrad von 90% erreichen und zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Fassadendämmung ab 2026: Bei umfassender Fassadensanierung (mindestens 10% der Außenfläche) muss ein wärmegedämmtes Konzept vorliegen.
Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 50.000€ führen - ein Grund, frühzeitig zu prüfen, ob du im Pflichtbereich landest.
2. Wer ist betroffen? Welche Gebäude fallen unter die Regelung?
Das GEG unterscheidet zwischen drei Objektgruppen:
- Wohngebäude (Ein‑ und Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser).
- Gewerbe‑ und Verwaltungsgebäude (Büros, Einzelhandelsflächen).
- Öffentliche Gebäude (Schulen, Rathäuser).
Bei rein privaten Einfamilienhäusern gelten die Vorgaben nur, wenn die Modernisierung einen Betrag von mindestens 10% der Gesamtkosten des Gebäudes überschreitet. Ein kleiner Fensteraustausch bleibt in der Regel freiwillig.
3. Pflichten und Fristen: Wann wird die Sanierung Pflicht?
Die Pflicht entsteht nicht automatisch beim Besitz eines alten Hauses. Sie entsteht, wenn:
- die Heizungsanlage erneuert wird und nicht den GEG‑Wärmeeffizienz‑Standard erfüllt.
- eine umfassende Fassadendämmung geplant ist (mindestens 10% der Außenfläche).
- eine Dach‑ oder Keller‑Sanierung durchgeführt wird, die die Dämmung verbessert, jedoch nicht den Mindeststandard von U‑Wert≤0,20W/(m²K) erreicht.
In diesen Fällen musst du einen Sanierungsfahrplan erstellen, der die geplanten Maßnahmen, ihre Reihenfolge und die zu erwartende Energieeinsparung beschreibt. Der Plan muss von einem zertifizierten Energieberater geprüft werden.

4. Ausnahmen und Sonderfälle
Einige Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen:
- Denkmalschutz: Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die das historische Erscheinungsbild zerstören. Hier gelten gesonderte Sanierungs‑ und Förderregeln.
- Kleinere Eingriffe: Der Austausch einzelner Fenster, Innenwände oder die Installation einer neuen Lüftungsanlage ohne Dämmung gelten nicht als „wesentliche Modernisierung“.
- Neubauten nach 2020: Sie erfüllen bereits die geforderten Standards - ein späteres Nachrüsten ist nicht Pflicht, sondern kann freiwillig für zusätzlichen Komfort erfolgen.
Denkmalschutz‑objekte können dennoch von speziellen Zuschüssen profitieren, etwa über das Bundesförderung für effiziente Sanierung (BEG)‑Modell „Denkmalschutz“. Das zeigt, dass „Ausnahme“ nicht gleichbedeutend mit „Keine Unterstützung“ ist.
5. Fördermöglichkeiten: Sparen mit KfW, BAFA und BEG
Ohne finanzielle Hilfen kann die energetische Sanierung schnell ein vier‑ bis fünfstelliger Aufwand werden. Hier kommen drei zentrale Förderinstrumente ins Spiel:
Programm | Zielgruppe | Förderquote | Maximale Fördersumme | Besondere Bedingungen |
---|---|---|---|---|
KfW‑Effizienzhaus‑Programm | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus | bis zu 40% | 120.000€ (je nach Effizienzhaus‑Standard) | Sanierungsfahrplan nötig, Mindest‑U‑Wert 0,30W/(m²K) |
BAFA‑Zuschuss für Heizungstausch | Alle privaten Hausbesitzer | 35% (bis 2024) - 30% (ab 2025) | 45.000€ | Nur für erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse) |
Bundesförderung für effiziente Sanierung (BEG) | Bestehende Wohngebäude | bis zu 45% | 70.000€ pro Wohneinheit | Nachweis durch zertifizierten Energieberater, Kombination mit KfW möglich |
Der Schlüssel ist die Kombination: Nutze BEG für die Gesamtmaßnahme, KfW für das Effizienzhaus‑Sonderprogramm und BAFA für den Heizungstausch. Das kann die Eigenkapital‑Belastung auf unter 10% senken.
6. Praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung
Hier ein kompakter Fahrplan, den du sofort umsetzen kannst:
- Energieausweis prüfen: Lass dir den aktuellen Energieausweis zeigen. Ein Wert von EFH‑Klasse A‑C deutet darauf hin, dass noch Handlungsbedarf besteht.
- Bedarf analysieren: Dokumentiere, welche Bauteile (Dach, Fassade, Fenster) besonders wärmeverlustarm sind.
- Energieberater beauftragen: Der Experte erstellt den Sanierungsfahrplan, berechnet Einsparpotenziale und prüft Förderfähigkeit.
- Förderanträge stellen: Reiche alle Unterlagen (Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge, Energieausweis) bei KfW, BAFA oder BEG ein - idealerweise parallel, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Ausführende Fachbetriebe auswählen: Achte auf Zertifizierungen wie „Blauer Engel“ oder „Passivhaus‑Zertifikat“.
- Ausführung und Qualitätskontrolle: Vor Ort sollten Messungen (U‑Wert, Luftdichtheit) dokumentiert werden, damit die Förderungen ausgezahlt werden.
- Nachhaltige Nutzung: Installiere eine smarte Heizungssteuerung, um das Einsparpotenzial langfristig zu sichern.
Ein kurzer Check‑List‑Ansatz hilft, den Überblick zu behalten:
- Energieausweis vorhanden?
- Sanierungsfahrplan fertig?
- Förderanträge eingereicht?
- Handwerker mit Erfahrung in Effizienz‑Haus‑Standards beauftragt?
- Nacharbeiten (Messungen, Abnahme) dokumentiert?
7. Typische Stolperfallen und wie du sie vermeidest
Viele Hausbesitzer starten die Sanierung, ohne die rechtlichen Vorgaben zu checken. Das kostet später Geld und Nerven:
Fehler | Auswirkung | Lösung |
---|---|---|
Kein Energieausweis | Keine klare Grundlage für Förderungen | Energieausweis vor Beginn anfordern (Pflicht seit 2020) |
Kein Sanierungsfahrplan | Förderanträge werden abgelehnt | Energieberater beauftragen, Fahrplan erstellen lassen |
Nur Teilmaßnahmen | Gebäude wird nicht GEG‑konform | Gesamtkonzept planen - z.B. Dämmung + Heizungstausch |
Fachbetriebe ohne Zertifizierung | Qualitätsmängel, Fördermittelverlust | Auf Zertifikate wie "Passivhaus‑Fachplaner" achten |
Indem du diese Punkte von Anfang an beachtest, bleibt dein Projekt im Budget und du vermeidest unerwartete Bußgelder.
Fazit: Pflicht? Nicht immer - aber stark empfehlenswert
Das GEG macht die energetische Sanierung für bestimmte Modernisierungen zur Pflicht. Wer jedoch nur kleine Reparaturen plant, kann oft freiwillig handeln - und trotzdem von Förderungen profitieren. Der entscheidende Hebel ist ein gut dokumentierter Sanierungsfahrplan, der sowohl rechtliche Anforderungen als auch finanzielle Unterstützung sicherstellt.
Also: Prüfe zuerst deinen Energieausweis, hol dir einen Experten‑Check und nutze die staatlichen Förderungen. So wird die Sanierung weniger Kostenfalle und mehr Investition in den Wert deines Hauses - und du machst gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.

Häufig gestellte Fragen
Muss ich sofort sanieren, wenn mein Energieausweis Klasse D hat?
Ein Klasse‑D‑Ausweis bedeutet, dass das Gebäude über dem Minimalstandard liegt, aber noch deutlich Optimierungspotenzial hat. Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, sofort zu sanieren, solange du keine der im GEG definierten Schlüsselmaßnahmen (Heizungs‑ oder Fassadentausch) planst. Trotzdem lohnt sich ein Sanierungsfahrplan, weil Förderprogramme häufig nur für Gebäude mit schlechterer Energieeffizienz gelten.
Wie lange dauert die Beantragung von KfW‑Fördermitteln?
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 4‑6Wochen, wenn alle Unterlagen (Sanierungsfahrplan, Kostenvoranschläge, Energieausweis) vollständig sind. Unvollständige Anträge können den Prozess um mehrere Wochen verlängern.
Gibt es Förderungen für Denkmalschutz‑Immobilien?
Ja. Das BEG‑Programm bietet ein spezielles „Denkmalschutz‑Modul“ mit bis zu 45% Kostenübernahme, wenn die Maßnahmen den historischen Charakter erhalten und gleichzeitig energetische Verbesserungen bringen.
Muss ich die Sanierung selbst organisieren?
Du kannst das Projekt selbst managen, aber ein zertifizierter Energieberater ist für den Förderantrag und den Sanierungsfahrplan Pflicht. Viele Hausbesitzer delegieren die gesamte Koordination an spezialisierte Projekt‑Manager, um Fehler zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich die Frist für den Heizungstausch verpasse?
Das GEG sieht keine Rückwirkungs‑Strafe vor, aber du verlierst den Anspruch auf die aktuelle Förderquote. Zusätzlich kann ein Verstoß bei Nebenkostenabrechnungen zu höheren Heizkosten führen, weil das Gebäude nicht mehr den energetischen Standard erfüllt.