Wenn du als Eigenbedarfskündigung, eine gesetzlich geregelte Kündigung, mit der ein Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt. Sie ist kein beliebiges Werkzeug – sie hat klare Regeln, und wer sie falsch anwendet, riskiert teure Klagen. Du willst die Wohnung für dich, deine Eltern oder dein Kind nutzen? Das ist erlaubt – aber nur, wenn du es nachweisen kannst und alle formalen Hürden nimmst.
Ein häufiger Fehler: Vermieter denken, sie brauchen nur zu sagen, sie brauchen die Wohnung. Das reicht nicht. Das Mietrecht Österreich, das Gesetz, das die Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern regelt verlangt konkrete Gründe. Du musst nachweisen, dass du oder ein naher Angehöriger die Wohnung tatsächlich selbst bewohnen willst – und dass es keine andere geeignete Wohnung gibt. Es geht nicht um „Ich möchte mehr Platz“ oder „Ich will meine Möbel da reinstellen“. Es geht um echten Wohnbedarf.
Du musst auch die Vermieter Rechte, die gesetzlichen Befugnisse, die ein Eigentümer im Mietverhältnis hat richtig einordnen. Die Kündigung muss schriftlich, fristgerecht und mit genauer Begründung erfolgen. Die Frist ist mindestens drei Monate – und sie beginnt erst mit dem Ende eines Kalendermonats. Wer das vergisst, hat seine Kündigung schon verloren. Auch die Benachrichtigung des Mieters muss nachweisbar sein. Ein einfaches E-Mail reicht nicht immer – per Einschreiben mit Rückschein ist sicherer.
Und was ist mit Mieterkündigung, die Reaktion des Mieters auf eine Kündigung, die oft rechtliche Schritte nach sich zieht? Ein Mieter kann Widerspruch einlegen – und wenn er das tut, musst du vor Gericht beweisen, dass dein Eigenbedarf echt ist. Das bedeutet: Du brauchst Belege. Eine Arbeitsstelle in der Nähe? Ein Krankheitsfall, der barrierefreies Wohnen erfordert? Ein Umzug aus dem Ausland? Alles muss dokumentiert sein. Keine vagen Aussagen. Keine „Ich hab’s doch gesagt“-Argumente.
Was viele nicht wissen: Du darfst die Wohnung nicht einfach an jemand anderen vermieten, wenn du die Kündigung ausgesprochen hast. Wenn du innerhalb von zwei Jahren nach der Kündigung die Wohnung an einen Dritten vergibst, kann der ehemalige Mieter Schadensersatz verlangen. Das ist kein kleiner Fehler – das kann dich tausende Euro kosten.
Du siehst: Eine Eigenbedarfskündigung ist kein einfacher Brief. Sie ist ein rechtlicher Akt mit Konsequenzen. Viele Vermieter versuchen sie, um Mieter loszuwerden, die zu teuer sind oder unliebsam. Das funktioniert nicht – und führt nur zu Stress, Kosten und Verlust des Vertrauens. Die richtige Eigenbedarfskündigung ist ehrlich, gut vorbereitet und rechtssicher.
In dieser Sammlung findest du klare, praktische Beiträge, die dir zeigen, wie du dich als Vermieter richtig verhältst – von der korrekten Kündigung bis zur Dokumentation deines Wohnbedarfs. Du findest keine Theorie, sondern konkrete Tipps, die du sofort anwenden kannst. Denn wenn du die Regeln kennst, schützt du dich – und deine Immobilie.