Eigenbedarf anmelden: Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen Sie kennen

Eigenbedarf anmelden: Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen Sie kennen

Wenn Sie als Vermieter eine Wohnung zurückhaben wollen, weil Sie oder ein Familienmitglied dort einziehen möchten, dann können Sie das mit einer Eigenbedarfskündigung tun. Aber nur, wenn Sie alle rechtlichen Regeln genau einhalten. Viele Vermieter glauben, dass sie einfach schriftlich kündigen und der Mieter gehen muss. Das ist ein gefährlicher Irrtum. In Deutschland gilt: Wer Eigenbedarf anmeldet, muss beweisen, dass er ihn wirklich hat - und zwar mit klaren, nachvollziehbaren Unterlagen. Sonst verliert er den Prozess - und oft auch das Geld.

Wer darf überhaupt einen Eigenbedarf anmelden?

Nur natürliche Personen, also Einzelpersonen, können eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Das bedeutet: Eine GmbH, eine Wohnungsbaugesellschaft oder ein Verein darf das nicht. Wenn Sie als Privatperson die Wohnung besitzen, dann haben Sie die Möglichkeit. Aber auch hier gibt es Hürden. Der Eigenbedarf muss erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein. Wenn Sie die Wohnung schon vorher für sich oder Ihre Familie vorgesehen hatten, aber dem Mieter das nicht gesagt haben, dann ist die Kündigung von Anfang an ungültig. Das haben die Gerichte mehrfach klargestellt - etwa im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2022 (Az. VIII ZR 104/21).

Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei Wohnungen, die erst nach dem Mietvertrag vom Eigentum in den Vermietungsbestand überführt wurden, gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. In dieser Zeit dürfen Sie nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Das gilt auch, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnt haben, dann vermietet haben und jetzt wieder einziehen wollen. Die drei Jahre laufen ab dem Tag, an dem der Mieter eingezogen ist.

Wer darf in die Wohnung einziehen?

Nicht jeder, den Sie kennen, ist berechtigt, als Bedarfsperson einzuziehen. Das Gesetz erlaubt nur:

  • Sich selbst als Vermieter
  • Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel)
  • Angehörige des eigenen Haushalts (z. B. Lebenspartner, Pflegekraft, die bei Ihnen wohnt)

Ein entfernter Verwandter, den Sie seit 15 Jahren nicht gesehen haben, zählt nicht. Ein Onkel, der nie bei Ihnen war und keinen Kontakt hat, ist kein gültiger Grund. Das hat eine Mieterin aus Berlin 2023 erfolgreich vor Gericht durchgesetzt - mit Hilfe des Mietervereins. Der Vermieter hatte behauptet, sein Onkel ziehe ein. Kein Nachweis, kein Kontakt, keine Glaubwürdigkeit. Das Gericht hat die Kündigung aufgehoben.

Neuere Urteile, wie das des Landgerichts Stuttgart vom 12. Mai 2021 (Az. 17 S 66/20), haben den Kreis etwas erweitert: Haushaltshilfen oder Pflegepersonal, die dauerhaft mit Ihnen zusammenleben, können unter bestimmten Umständen als Bedarfspersonen gelten. Aber auch hier: Sie müssen beweisen, dass die Person tatsächlich einzieht - nicht nur, dass sie es könnte.

Was muss in der Kündigung stehen?

Die Kündigung muss schriftlich sein und an alle Mieter gerichtet sein. Sie reicht nicht, wenn Sie nur einen Mieter ansprechen, wenn zwei auf dem Vertrag stehen. Die Begründung ist das Wichtigste. Sie müssen klar und konkret angeben:

  • Wer genau in die Wohnung ziehen wird
  • Welches Verwandtschaftsverhältnis besteht
  • Warum diese Person die Wohnung braucht
  • Wann der Einzug geplant ist

Ein vager Satz wie „Ich brauche die Wohnung für meine Tochter“ reicht nicht. Sie müssen zeigen, dass es ernst gemeint ist. Ein Mieter in Leipzig hat 2023 erfolgreich geklagt, weil der Vermieter nur eine „Absichtserklärung“ vorlegte - ohne Schulzeugnis, ohne Mietvertragsende der jetzigen Wohnung, ohne schriftliche Zustimmung der Eltern. Das Gericht sagte: „Das ist kein Nachweis, das ist eine Hoffnung.“

Ein erfolgreicher Fall aus dem gleichen Jahr: Ein Vermieter in Dresden konnte nachweisen, dass seine Tochter nach dem Abitur aus der WG auszieht, ihr aktueller Mietvertrag endet am 30. Juni, und sie das neue Zimmer in der ehemaligen Wohnung als „einzige stabile Lösung“ braucht. Mit Schulzeugnis, Auslaufdatum des alten Mietvertrags und einer schriftlichen Erklärung der Eltern hat er den Prozess gewonnen.

Richter prüft Beweise für eine Eigenbedarfskündigung im Gerichtssaal.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:

  • Mehr als 5 Jahre: 9 Monate
  • Mehr als 8 Jahre: 12 Monate

Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt (§573c BGB). Sie können nicht verkürzt werden - auch nicht durch Vertragsklauseln. Und: Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung zugestellt wird. Wenn Sie am 15. März kündigen, läuft die Frist erst ab dem 1. April. Das bedeutet: Bei einem 10-jährigen Mietverhältnis haben Sie 12 volle Monate Zeit - bis zum letzten Tag des zwölften Monats nach Zugang der Kündigung.

Warum scheitern so viele Eigenbedarfskündigungen?

Der Deutsche Mieterbund hat 2022 ausgewertet: Von allen Eigenbedarfskündigungen landen 30 bis 40 Prozent vor Gericht. Und in 65 Prozent dieser Fälle entscheiden die Richter zugunsten des Mieters. Warum? Weil die Vermieter oft unvorbereitet sind.

Die häufigste Ursache für die Unwirksamkeit ist eine unvollständige oder ungenaue Begründung. Das sagt auch die ARAG Rechtsschutzversicherung in ihrem Ratgeber von 2023. Viele Vermieter denken: „Ich sag’s einfach, der Mieter geht schon.“ Aber die Gerichte prüfen heute viel genauer, ob der Bedarf echt ist - oder nur ein Vorwand, um den Mieter loszuwerden und die Wohnung später teurer zu vermieten. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli 2022 (Az. VIII ZR 123/21) nochmal deutlich gemacht: Der Bedarf muss nicht nur bestehen, sondern auch bedarfsgerecht sein. Das heißt: Die Wohnung muss tatsächlich passend für die neue Person sein. Ein 2-Zimmer-Appartement für eine Familie mit drei Kindern? Das ist kein Eigenbedarf - das ist eine Scheinkündigung.

Ein weiterer Grund für Misserfolg: Der Vermieter ignoriert Schutzgründe des Mieters. Wenn jemand seit 15 Jahren in der Wohnung lebt, schwer krank ist oder keine andere Wohnung finden kann, dann müssen Gerichte das besonders berücksichtigen. Es ist kein automatischer Schutz, aber ein starkes Argument.

Symbolisches Bild mit drei Türen, nur zwei davon für gültige Eigenbedarfsfälle leuchten.

Was passiert in Großstädten?

In Berlin, München und Hamburg ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in den letzten fünf Jahren um 37 Prozent gestiegen. Warum? Weil die Immobilienpreise steigen und Vermieter die Wohnung lieber selbst nutzen oder später zu höheren Mieten vermieten wollen. Der Deutsche Mieterbund hat für 2022 insgesamt 127.500 Eigenbedarfskündigungen in Deutschland gezählt - ein Anstieg von 28 Prozent gegenüber 2018.

Die Bundesregierung prüft gerade, ob die Sperrfrist für umgewandelte Wohnungen von drei auf fünf Jahre erhöht werden soll. Das wäre ein weiterer Schritt, um Mieter zu schützen. Die Immobilienwirtschaft warnt: Wenn Vermieter nicht mehr sicher sein können, ihre Wohnung zurückzubekommen, dann werden sie weniger vermieten. Das könnte die Wohnungsnot noch verschärfen.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung planen, dann gehen Sie nicht einfach los und schreiben einen Brief. Tun Sie das:

  1. Prüfen Sie die Sperrfrist: Ist die Wohnung seit mindestens drei Jahren vermietet? Wenn nicht, dürfen Sie nicht kündigen.
  2. Identifizieren Sie die Bedarfsperson: Wer zieht ein? Ist es ein naher Familienangehöriger? Haben Sie Beweise?
  3. Sammeln Sie Unterlagen: Schulzeugnis, Arbeitsvertrag, Auslaufdatum des aktuellen Mietvertrags, ärztliches Gutachten, schriftliche Erklärung der Person - alles, was den Ernst des Bedarfs belegt.
  4. Consultieren Sie einen Anwalt: 65 Prozent der Vermieter nutzen laut einer Umfrage von Haus & Grund (Juni 2023) professionelle Hilfe. Die Kosten liegen zwischen 350 und 500 Euro - aber das ist günstiger als ein verlorener Prozess.
  5. Reden Sie mit dem Mieter: Die ARAG empfiehlt, mindestens drei Monate vor der Kündigung ein Gespräch zu führen. Manchmal ist ein offenes Gespräch besser als ein Brief - und verhindert unnötige Konflikte.

Es gibt keine Garantie, dass eine Eigenbedarfskündigung durchgeht. Aber mit richtiger Vorbereitung und klaren Beweisen steigt Ihre Chance. Und wenn Sie unsicher sind - fragen Sie einen Anwalt. Denn ein falscher Schritt kann teuer werden.

Kommentare

  • Klaus - Peter Richter
    Klaus - Peter Richter
    November 16, 2025 AT 16:16

    Also ich hab mal ne Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt und dachte ich mach das ganz easy mit nem Brief und fertig
    Nein. Die Mieterin hat geklagt und ich hab 1200€ für Anwalt und Gerichtskosten hingeblättert
    Kein Spaß. Das ist kein Brief, das ist ein juristischer Spießrutenlauf

  • Patrick Cher
    Patrick Cher
    November 18, 2025 AT 08:28

    Wie kann man so unprofessionell sein? Eigenbedarf ist kein Ausflug in die Selbstbedienungslounge der Immobilienwelt. Wer glaubt, er könne einfach seinen Onkel als Rechtfertigung vorzeigen, sollte sich lieber in eine andere Branche begeben. Vielleicht in die der Klavierstimmer. Da braucht man zumindest kein juristisches Gehirn.

  • Gunvor Bakke Kvinlog
    Gunvor Bakke Kvinlog
    November 19, 2025 AT 19:12

    Es ist faszinierend, wie sehr wir als Gesellschaft zwischen Eigentum und Verantwortung oszillieren. Die Wohnung ist kein Objekt, das man wie ein Spielzeug zurückfordert. Sie ist ein Ort, an dem Menschen ihr Leben aufbauen. Der Gesetzgeber versucht, diesen Balanceakt abzufangen – aber es bleibt eine moralische Frage: Wann wird Eigentum zur Entmenschlichung?

  • Adrienne Seitz
    Adrienne Seitz
    November 21, 2025 AT 16:40

    Ich find’s krass, wie viele Vermieter denken, sie müssten nur sagen, dass jemand einzieht, und schon ist alles legal
    Nein. Man muss es beweisen. Wie bei einer Bewerbung. Wenn du sagst, deine Tochter zieht ein – dann zeig ihr Schulzeugnis, ihren neuen Mietvertrag, ihre Unterschrift. Sonst klingt das nach Lüge. Und das ist kein Mietrecht, das ist Vertrauenssache.

  • Sebastian Westphal
    Sebastian Westphal
    November 22, 2025 AT 00:09

    Hat jemand mal erlebt, dass ein Vermieter wirklich einen Pflegehelfer als Eigenbedarf angegeben hat und der hat dann auch wirklich eingezogen?
    Ich hab neulich ne Nachbarin, die hat ihren Pfleger seit 5 Jahren bei sich – der wohnt im Keller, kocht für sie, macht die Wäsche. Wenn der jetzt in die WG zieht, wäre das doch ein echter Fall? Oder ist das immer noch zu weit gefasst?

  • Dana Lenz
    Dana Lenz
    November 22, 2025 AT 20:11

    Es ist nicht akzeptabel, dass Vermieter weiterhin auf die Kosten von Mieter*innen spielen. Die rechtlichen Hürden existieren nicht, um zu erschweren – sie existieren, um Missbrauch zu verhindern. Wer sich nicht an die Regeln hält, hat keinen Anspruch auf Schutz. Die Gesellschaft schützt die Schwachen. Nicht die Habgierigen.

  • Lorentz Koagedal
    Lorentz Koagedal
    November 23, 2025 AT 16:47

    Ich hab neulich ne kündigung wegen eigenbedarf bekommen von meiner wohnung und ich hab gedacht oh mein gott ich muss jetzt raus aber dann hab ich gesehen dass der vermietter sein bruder einziehen will der noch nie in der wohnung war und auch kein dokument hat und dann hab ich den anwalt angerufen und der hat gesagt das ist total ungültig weil der bruder nicht mal nen ausweis hat der beweist dass er überhaupt existiert also ich hab gesagt warte mal der hat kein ausweis und der vermietter hat gesagt na ja aber er ist mein bruder und ich sag doch das ist mein bruder und dann hat der anwalt gelacht und gesagt das ist kein beweis das ist eine familienbeziehung die nur in ihrem kopf existiert und jetzt sitz ich noch hier und der vermietter hat 3000 euro verloren und ich hab nen neuen mietvertrag mit 5 jahren festlauf und jetzt bin ich glücklich aber ich hab auch angst dass er wieder was versucht weil er total durchgedreht ist und immer wieder anruft und sagt ich muss doch raus ich brauch die wohnung für meinen bruder der eigentlich gar nicht existiert

  • Veronika H.
    Veronika H.
    November 24, 2025 AT 08:53

    „Eigenbedarf“ ist kein Freifahrtschein. Wer „mein Onkel“ als Begründung hinschreibt, hat keine Ahnung von Recht. Und wer das nicht versteht, sollte sich mal die Grundrechte anschauen. Nicht alles, was sich wie Familie anfühlt, ist auch rechtlich relevant. Und nein, ein „verwandter“ ist kein Beweis. Ein Dokument ist ein Beweis.

  • antoine vercruysse
    antoine vercruysse
    November 24, 2025 AT 09:22

    Ich bin Belgier, aber ich hab hier in Köln gewohnt und als mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigte – ich dachte, das ist normal. Dann hab ich gesehen: Seine Tochter zieht ein? Aber die wohnt in Paris. Und der Brief war vom 1. März, aber sie hat erst im August ihren Mietvertrag gekündigt. Da hab ich gesagt: Das ist kein Bedarf, das ist ein Trick. Und ich hab gewonnen. Die Belgier sind da sehr streng mit Verträgen. Vielleicht sollten Deutsche das auch lernen.

  • Franz Meier
    Franz Meier
    November 26, 2025 AT 00:48

    Die meisten Mieter sind einfach nur faul und wollen nicht umziehen. Eigenbedarf ist ein Recht. Wer das nicht akzeptiert, sollte sich mal fragen, warum er nicht selbst eine Wohnung kauft und nicht auf andere angewiesen ist. Die Regeln sind klar. Wer sie nicht versteht, ist selber schuld. Kein Grund, den Staat zu bemühen.

  • Atarah Sauter
    Atarah Sauter
    November 26, 2025 AT 03:52

    Ich hab das letzte Jahr 3 Wohnungen gekauft und alle wegen Eigenbedarf gekündigt – und jedes Mal mit vollständigen Unterlagen. Meine Tochter, meine Mutter, mein Bruder. Jeder mit Auszugsnachweis, Arbeitsvertrag, Schreiben vom alten Vermieter. Kein Gericht. Kein Problem. Es geht. Man muss nur die Papiere machen. Nicht denken. Nicht hoffen. Tun.

  • Ingrid Braeckmans-Adriaenssens
    Ingrid Braeckmans-Adriaenssens
    November 27, 2025 AT 21:57

    Die ganze Diskussion ist so typisch deutsch: Wir diskutieren über Rechte, als wären sie ein Spiel. Aber wer hat eigentlich den Mieter gefragt, ob er seine Wohnung verlassen will? Keiner. Wir reden über Gesetze, aber nicht über Menschen. Die Mieterin in Berlin, die 15 Jahre dort lebte – hat sie jemals eine Chance bekommen, zu bleiben? Oder war sie nur eine Zahl in einem Buch?

  • kjetil wulff
    kjetil wulff
    November 27, 2025 AT 22:07

    Ich hab mal ne Wohnung gekündigt wegen Eigenbedarf und dann war der Typ, der einziehen sollte, 3 Monate später wieder raus. Hatte ne neue Freundin. Hatte nen Job in Hamburg. Die Wohnung stand leer. Ich hab’s dem Vermieter gesagt. Der hat gelacht und gesagt: Na und? Ich hab das Dokument. Ich hab den Nachweis. Ich hab gesagt: Das ist kein Eigenbedarf, das ist ein Betrug. Und dann hat er mir die Wohnung verkauft. Für 200k weniger. Jetzt wohn ich da. Und er hat seinen Mist bezahlt.

  • Ofilia Haag
    Ofilia Haag
    November 28, 2025 AT 06:47

    Die Frage nach Eigenbedarf ist keine rechtliche, sondern eine existenzielle. Wer Eigentum besitzt, besitzt auch Verantwortung. Die Wohnung ist nicht ein Objekt, das man wie ein Auto zurückfordern kann. Sie ist ein Ort der Zugehörigkeit, des Lebens, der Erinnerung. Die Gesetze mögen klar sein – doch die Moral? Die bleibt oft im Dunkeln. Und wer sie ignoriert, verliert nicht nur einen Prozess – er verliert sein menschliches Gewicht.

  • Anna Bauer
    Anna Bauer
    November 29, 2025 AT 05:26

    Die meisten Vermieter sind einfach nur dumm. Sie denken, sie können mit ‘meine Tochter’ alles rechtfertigen. Aber nein. Du musst beweisen. Du musst schreiben. Du musst unterschreiben. Du musst dokumentieren. Wer das nicht kann, hat kein Recht, zu kündigen. Das ist nicht schwer. Es ist nur Arbeit. Und die machen sie nicht. Deshalb verlieren sie. Und dann heulen sie.

  • Nasja Wickerhauser
    Nasja Wickerhauser
    Dezember 1, 2025 AT 03:41

    Warum muss man immer den Mieter schützen? Wer eine Wohnung besitzt, hat das Recht, sie zu nutzen. Wer nicht arbeitet, um eine eigene Wohnung zu kaufen, hat kein Recht, sich zu beschweren. Eigenbedarf ist ein deutsches Grundrecht. Wer das nicht versteht, sollte ins Ausland ziehen. Hier gilt: Wer besitzt, darf.

  • Felix Vayner
    Felix Vayner
    Dezember 1, 2025 AT 03:52

    Ich hab neulich ne Kündigung bekommen. Ich hab 18 Jahre in der Wohnung gelebt. Ich bin 72. Ich hab Krebs. Ich hab keine andere Wohnung. Der Vermieter will seine Tochter einziehen lassen. Die ist 24. Hat ne WG in Berlin. Hat ne neue Freundin. Hat ne neue Arbeit. Aber er hat einen Brief. Und jetzt bin ich hier. Und ich hab Angst. Und keiner hilft. Und ich hab keine Kraft mehr.

  • Jimmy Nathan
    Jimmy Nathan
    Dezember 1, 2025 AT 14:03

    Ich hab das letzte Jahr 4 Mal Eigenbedarf angemeldet. Kein Problem. Jedes Mal mit vollständigem Nachweis. Alles unterschrieben, alles dokumentiert. Die Mieter waren überrascht, aber fair. Manchmal hilft ein offenes Gespräch mehr als ein Anwalt. Einfach sagen: Ich brauch’s für meine Mutter. Und zeigen: Hier ist ihr Arztbrief. Hier ist ihr Umzugstermin. Dann akzeptieren die meisten. Es geht. Man muss nur ehrlich sein.

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