Häuser, die bis 2030 saniert werden müssen - Überblick und Tipps

Häuser, die bis 2030 saniert werden müssen - Überblick und Tipps

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Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) klare Vorgaben gemacht: Bis 2030 müssen fast alle Gebäude, die heute noch zu viel Energie verbrauchen, auf ein modernes, energiesparendes Niveau gebracht werden. Warum das gerade jetzt so brisant ist? Weil die Kosten für Heizung und Strom für viele Haushalte bereits jetzt ein Viertel des Einkommens ausmachen und die Klimaziele ohne konsequente Sanierung unerreichbar bleiben.

Rechtliche Grundlagen - Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt

Das Gebäudeenergiegesetz legt 2024 die ersten verbindlichen Sanierungsfristen fest. Es unterscheidet zwischen "Pflichtsanierung" (bei Gebäuden, deren Energiebedarf über 100kWh/(m²·a) liegt) und "Förderpflichtsanierung" (für Gebäude zwischen 55kWh und 100kWh). Wer bis 2030 nicht nachgerüstet hat, muss mit Sanktionen rechnen - von erhöhten Grundsteuern bis zu erhöhten Nebenkosten.

Welche Häuser fallen unter die Sanierungspflicht?

  • Bestandswohngebäude, die vor dem 1.Januar2002 gebaut wurden und keinen aktuellen Energieausweis besitzen.
  • Mehrfamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Primärenergiebedarf von über 100kWh/(m²·a).
  • Einzelhäuser, bei denen die Dämmung der Außenwand, des Dachs oder der Kellerdecke fehlt und die dadurch einen unverhältnismäßig hohen Wärmeverlust haben.
  • Gebäude, die aktuell als Niedrigenergiegebäude klassifiziert sind, aber nicht die zuletzt aktualisierte Effizienzklasse erreichen.

Ein wichtiger Hinweis: Auch Nicht‑Wohnbauten wie Bürogebäude, Schulen oder Krankenhäuser, die die genannten Grenzwerte überschreiten, gehören zur Sanierungspflicht, weil das GEG für alle Gebäudetypen gilt.

Illustration von Energieberater, Dämmarbeiten und Förderantrag im Sanierungsprozess.

Sanierungsstufen und konkrete Fristen bis 2030

Das Gesetz gliedert die Maßnahmen in drei Stufen, die jeweils unterschiedliche technische Anforderungen und Zeitrahmen haben:

  1. Basis‑Sanierung: Austausch der Heizungsanlage gegen ein System mit Mindestwirkungsgrad von 90% (z.B. Brennwertkessel, Wärmepumpe). Frist: bis 2026.
  2. Teil‑Sanierung: Zusätzlich zur Heizungsmodernisierung muss die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Kellerdecke) gedämmt werden, sodass der Jahres‑Primärenergiebedarf unter 80kWh/(m²·a) sinkt. Frist: bis 2028.
  3. Voll‑Sanierung: Erreichen der Energieeffizienzklasse A+ durch Kombination aller Maßnahmen, inklusive Fenster‑ und Lüftungsoptimierung. Frist: bis 2030.

Wer bereits vor 2025 mit einer Heizungsmodernisierung startet, kann spätere Förderungen leichter beantragen, weil die ersten Investitionen als Basis gelten.

Fördermöglichkeiten - Geld vom Staat und der Bank

Ohne finanzielle Unterstützung ist die Sanierung für viele Eigentümer kaum machbar. Zum Glück gibt es ein gut ausgebautes Netzwerk aus Förderprogrammen:

  • KfW-Förderung: Zinsgünstige Darlehen (bis 3% Zins) und Tilgungszuschüsse von bis zu 40% der Sanierungssumme für energetische Maßnahmen.
  • Bundesförderprogramm "Energieeffizient Sanieren": Zuschüsse für Dämmung und Fensterwechsel, maximal 20% der Kosten, begrenzt auf 25.000€ pro Objekt.
  • Steuerliche Abschreibung (AfA): 30% der Ausgaben über drei Jahre absetzen, wenn das Gebäude zu mehr als 10% vermietet wird.
  • Regionale Programme: Viele Bundesländer, darunter Sachsen, bieten zusätzliche Zuschüsse für ländliche Bestandsobjekte.

Wichtig ist, dass die Antragstellung erst nach Abschluss der Dämmung und der Heizungsmodernisierung erfolgen sollte - die Förderbanken prüfen die Nachweise streng.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Damit die Sanierung nicht zum Alptraum wird, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Den Energieausweis aktualisieren lassen. Er zeigt den genauen Energiebedarf und legt die notwendige Sanierungsstufe fest.
  2. Ein Energieberater vor Ort prüft das Gebäude, erstellt einen Sanierungsfahrplan und berechnet die zu erwartenden Einsparungen.
  3. Ein Kostenvoranschlag von mehreren Fachbetrieben einholen - besonders bei Dämmung und Heizungsmodernisierung gibt’s oft Preisunterschiede von bis zu 30%.
  4. Fördermittel beantragen, bevor die Arbeiten starten. Das spart nicht nur Geld, sondern erhöht die Chancen auf zinsgünstige Kredite.
  5. Die Arbeiten planen: Zuerst die Gebäudehülle, danach die Haustechnik. So entstehen keine unnötigen Rückarbeiten.
  6. Nach Abschluss prüfen: Der Energieausweis wird erneut ausgestellt und die Einsparungen können mit den vorherigen Daten verglichen werden.
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Checkliste für die Sanierung bis 2030

  • Aktuellen Energieausweis prüfen (Verbrauchs‑ oder Bedarfsausweis?)
  • Sanierungsstufe bestimmen - Basis, Teil oder Voll
  • Fachbetrieb für Dämmung auswählen (Referenzen prüfen)
  • Heizungsmodernisierung planen (Wärmepumpe, Brennwertkessel?)
  • KfW‑Förderantrag vorbereiten (Online‑Portal, Unterlagen sammeln)
  • Regionale Zuschüsse recherchieren (Landesförderbank Sachsen)
  • Kosten‑ und Finanzierungsplan erstellen (Eigenkapital, Kredite, Zuschüsse)
  • Durchführung dokumentieren (Fotos, Rechnungen für Fördernachweis)
  • Neuen Energieausweis ausstellen lassen
  • Langfristige Wartungskonzept festlegen (Heizungswartung, Dichtheitsprüfung)

Wichtige Punkte im Überblick

  • Das Gebäudeenergiegesetz zwingt fast alle Bestandsgebäude zu einer energetischen Sanierung bis 2030.
  • Pflichtsanierung gilt bei einem Primärenergiebedarf >100kWh/(m²·a); Förderpflicht bei 55‑100kWh.
  • Drei Sanierungsstufen bestimmen den Zeitrahmen: Basis (2026), Teil (2028), Voll (2030).
  • KfW‑Programme, Bundeszuschüsse und steuerliche Vorteile können über 50% der Kosten decken.
  • Ein aktueller Energieausweis, ein qualifizierter Energieberater und eine klare Kosten‑/Finanzierungsplanung sind die Grundpfeiler jedes Projekts.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jedes alte Haus sanieren, auch wenn ich nicht darin wohne?

Ja. Das GEG bezieht sich auf die Gebäudenutzung, nicht auf den Besitzer. Vermietete oder leerstehende Gebäude, die die Energiegrenzen überschreiten, unterliegen denselben Fristen. Eigentümer können jedoch Förderungen nutzen, um die Kosten zu senken.

Wie hoch ist die staatliche Förderung konkret?

Für die KfW-Förderung gibt es zinsgünstige Darlehen (2,5‑3%): Der Tilgungszuschuss kann bis zu 40% der förderfähigen Kosten betragen. Das Bundesprogramm "Energieeffizient Sanieren" zahlt zusätzlich 20% der Sanierungskosten, maximal 25.000€ pro Objekt.

Welche Maßnahmen zählen zur Gebäudedämmung?

Typische Maßnahmen sind: Außenwanddämmung, Dachdämmung (Zwischensparrendämmung oder Aufsparrendämmung), Kellerdeckendämmung, Dämmung von Heizungsrohren und die Erneuerung von Fenstern (dreifach verglast).

Wie lange dauert eine vollständige Sanierung?

Der Zeitrahmen hängt vom Umfang ab. Eine reine Heizungsmodernisierung kann 2‑4Wochen dauern, während eine komplette Gebäudehülle‑Sanierung inklusive Fensterwechsel 8‑12Wochen beansprucht. Gute Planung und mehrere Fachbetriebe reduzieren Verzögerungen.

Muss ich nach der Sanierung erneut einen Energieausweis bekommen?

Ja. Der neue Ausweis dokumentiert die erreichte Energieeffizienzklasse und ist Grundlage für die Berechnung von Fördermitteln sowie für mögliche Mietpreissteigerungen.