Grunderwerbsteuer: Was Sie über die Steuer beim Immobilienkauf wissen müssen

Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland und Österreich fällig wird. Auch bekannt als Grunderwerbssteuer, ist sie kein optionaler Betrag – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird direkt nach dem Notartermin fällig. Wer eine Wohnung, ein Haus oder sogar ein Grundstück kauft, zahlt diese Steuer – egal ob als Erstkauf oder als Zweitimmobilie. Sie ist kein kleiner Nebenkostenposten: In manchen Bundesländern liegt sie bei über 3,5 % des Kaufpreises. Das bedeutet: Bei einer Immobilie für 300.000 Euro sind das schon mehr als 10.000 Euro, die zusätzlich zum Kaufpreis auf den Tisch müssen.

Diese Steuer ist keine Einheitssteuer – sie variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Bundesländer, die unterschiedliche Sätze für die Grunderwerbsteuer festlegen, wie Bayern, Berlin oder Niedersachsen haben ganz andere Regeln. In Bayern zahlt man 3,5 %, in Berlin 6 %, und in Sachsen nur 3,5 %. Wer das nicht kennt, rechnet falsch – und steht plötzlich vor einer unerwarteten Rechnung. Auch Immobilienkauf, der Prozess, bei dem Eigentum an Grundstücken oder Gebäuden rechtlich übertragen wird, ist ohne Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer nicht realistisch planbar. Viele Kaufinteressenten unterschätzen sie, weil sie sich nur auf den Kaufpreis konzentrieren. Dabei ist sie oft der größte Posten nach dem eigentlichen Preis.

Es gibt Ausnahmen – zum Beispiel bei Erbschaften oder zwischen Ehepartnern – aber die meisten privaten Käufer zahlen sie. Die Berechnung basiert auf dem Verkehrswert, nicht auf dem Kaufpreis. Und der wird vom Gutachterausschuss ermittelt. Wenn der Kaufpreis unter dem Marktwert liegt, kann das Finanzamt trotzdem den höheren Wert zugrunde legen. Wer eine Immobilie von einem Verwandten kauft, sollte besonders aufpassen: Hier wird oft genau hingeschaut. Die Grunderwerbsteuer Berechnung, die Methode, mit der die Steuerhöhe aus dem Verkehrswert und dem jeweiligen Bundeslandssatz ermittelt wird ist einfach: Kaufpreis mal Steuersatz. Aber die Details sind es, die viele in die Falle tappen lassen.

Die gute Nachricht: Es gibt Wege, die Steuerlast zu senken – etwa durch geschickte Aufteilung des Kaufvertrags oder durch Nutzung von Förderungen bei Neubauten. Aber das ist kein Selbstgänger. Wer hier falsch plant, zahlt doppelt. Die Artikel in dieser Sammlung zeigen, wie andere Käufer die Grunderwerbsteuer richtig einkalkuliert haben, welche Fallstricke es gibt und wie man sie vermeidet. Sie finden konkrete Beispiele, aktuelle Sätze aus 2025 und Tipps, wie Sie nicht überrascht werden – egal ob Sie eine Wohnung in Wien, ein Haus in Salzburg oder ein Grundstück in Niederösterreich kaufen.

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