Grunderwerbsteuer beim Immobilienverkauf: Wer zahlt wirklich und wann muss das Geld da sein?

Grunderwerbsteuer beim Immobilienverkauf: Wer zahlt wirklich und wann muss das Geld da sein?

Beim Immobilienverkauf denkt fast jeder an den Kaufpreis. Aber wer zahlt die Grunderwerbsteuer? Und wann muss das Geld tatsächlich überwiesen werden? Viele Verkäufer glauben, sie sind davon verschont. Und viele Käufer sind schockiert, wenn sie den Steuerbescheid bekommen - mit Beträgen, die sie nicht eingeplant haben. Die Grunderwerbsteuer ist keine Nebensache. Sie ist eine der größten Kostenstellen beim Immobilienkauf - und sie ist nicht automatisch auf den Verkäufer übertragen.

Wer ist eigentlich schuldig, die Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Rechtlich gesehen sind beide - Käufer und Verkäufer - gemeinsam steuerpflichtig. Das steht im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Aber in der Praxis? Nahezu immer zahlt der Käufer. In 98,7 Prozent aller Transaktionen ist das so, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln bestätigt. Warum? Weil es im Kaufvertrag so steht. Und weil der Verkäufer nichts davon hat, diese Steuer zu zahlen. Er bekommt seinen Preis, fertig. Der Käufer hingegen braucht die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, um überhaupt ins Grundbuch eingetragen zu werden. Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer - keine Eigentumsurkunde.

Das bedeutet: Selbst wenn du als Verkäufer denkst, du hast alles klar geregelt, weil du den Preis netto genannt hast - du bist trotzdem rechtlich mitverantwortlich. Nur: Du wirst nie eine Rechnung bekommen. Die kommt immer an den Käufer. Und wenn er nicht zahlt? Dann kann das Finanzamt auch dich verklagen. Das passiert selten, aber es ist möglich. Deshalb: Im Kaufvertrag sollte klar stehen, wer zahlt. Und es sollte nur einer sein: der Käufer.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Es gibt keinen einheitlichen Satz in Deutschland. Jedes Bundesland macht das selbst. Der Satz liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Das ist kein Scherz. In Bayern zahlst du 3,5 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Saarland sind es 6,5 Prozent. Das ist fast doppelt so viel. Bei einer Immobilie für 300.000 Euro macht das einen Unterschied von über 9.000 Euro.

Die Bemessungsgrundlage ist nicht nur der Kaufpreis. Dazu gehören auch alle anderen Leistungen, die der Käufer erbringt. Das kann ein eingetragenes Wohnrecht sein, ein Nießbrauch, oder sogar eine vertraglich vereinbarte Renovierungspauschale. Wenn du als Verkäufer dem Käufer sagst: „Ich gebe dir die Wohnung, du machst die Küche neu“ - und das im Vertrag festhältst - dann wird auch dieser Wert als Gegenleistung angerechnet. Ein Fehler, den viele machen. Laut Steuerberaterin Dr. Anja Schulz wurden in 23,4 Prozent der Fälle, die sie 2022 prüfte, solche Nebenleistungen nicht erfasst. Das führte zu Nachforderungen von durchschnittlich 2.845 Euro. Kein Risiko, das du eingehen solltest.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Nicht bei der Unterschrift beim Notar. Nicht bei der Übergabe des Schlüssels. Sondern erst, wenn das Finanzamt den Bescheid schickt. Und das dauert. Normalerweise zwischen vier und acht Wochen nach der Beurkundung. Der Notar sendet den unterschriebenen Vertrag an das Finanzamt. Das prüft ihn, berechnet die Steuer und schickt den Bescheid zu. Erst dann beginnt die Frist. In den meisten Bundesländern hast du einen Monat Zeit, um zu zahlen. In Baden-Württemberg sind es nur drei Wochen - seit Anfang 2023.

Das ist ein häufiger Fehler: Käufer erwarten den Bescheid innerhalb von zwei Wochen. Sie planen ihre Zahlung darauf. Dann kommt er erst nach acht Wochen. Und plötzlich hast du nur noch 14 Tage, um 12.000 Euro aufzutreiben. Ein Fall aus einem Immobilienforum: Ein Käufer erhielt den Bescheid 78 Tage nach der Beurkundung - und hatte nur noch 22 Tage zum Zahlen. Das Ergebnis? Ein Verspätungszuschlag von 1,2 Prozent. Also 144 Euro Extra, nur weil niemand den Notar daran erinnert hatte, den Vertrag sofort zu versenden.

Was du tun kannst: Fordere deinen Notar schriftlich auf, den Vertrag binnen drei Werktagen an das Finanzamt zu senden. Das ist kein Luxus. Das ist Planungssicherheit. Und es kostet nichts.

Waage mit Haus und Steuerbetrag, deutsche Bundesländer mit unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätzen im Hintergrund.

Was passiert, wenn die Steuer nicht bezahlt wird?

Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung wird das Grundbuchamt die Eigentumsübertragung nicht durchführen. Du bekommst den Schlüssel, aber nicht den Eigentumsnachweis. Das ist ein juristischer Albtraum. Du lebst in der Wohnung, zahlst die Nebenkosten, aber rechtlich gehörst du ihr nicht. Und das Finanzamt kann Zinsen und Strafen verlangen. Die Zinsen liegen bei 0,5 Prozent pro Monat - das ist nicht viel, aber bei 15.000 Euro Steuer werden das in einem Jahr 900 Euro. Und wenn du nicht zahlst, kann das Finanzamt auch dein Bankkonto belasten. Oder den Verkäufer verklagen.

Es gibt keine Ausnahme. Kein „ich hab kein Geld“, kein „ich hab’s vergessen“. Die Grunderwerbsteuer ist eine Pflicht. Und sie ist nicht abwendbar - außer bei bestimmten Familienübertragungen.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer nicht an?

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Und die sind eng begrenzt. Wenn du die Immobilie an deinen Ehepartner, dein Kind, deine Eltern oder deine Großeltern verkaufst, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch, wenn du sie schenkst. Aber Achtung: Das ist nicht steuerfrei. Dann kann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Und die hat andere Freibeträge und höhere Sätze. Wer zwischen Geschwistern verkauft, zahlt. Wer eine Immobilie an einen Freund oder Nachbarn überträgt, zahlt. Wer sie an eine GmbH verkauft, zahlt. Es gibt keine Hintertür.

Ein häufiger Irrtum: „Ich verkaufe an meine Tochter, sie zahlt mir 1 Euro - das ist doch kein Verkauf.“ Nein. Das Finanzamt schaut nicht auf den Preis, sondern auf den Wert. Wenn die Wohnung 400.000 Euro wert ist, wird das als Bemessungsgrundlage herangezogen - auch wenn nur 1 Euro gezahlt wird. Das ist keine Schenkung, das ist ein versuchter Steuerbetrug. Und das wird geprüft.

Paar mit Schlüsseln vor neuem Zuhause, doch ein dunkler Schatten einer Steuerrechnung liegt hinter ihnen.

Wie beeinflusst die Grunderwerbsteuer den Markt?

Die Grunderwerbsteuer ist kein bloßer Kostenfaktor. Sie verändert den Markt. Eine Studie der Bundesbank zeigt: Wenn ein Bundesland den Satz um einen Prozentpunkt erhöht, sinken die Immobilienverkäufe kurzfristig um durchschnittlich 4,7 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, wo die Steuer von 5 auf 6,5 Prozent stieg, brachen die Transaktionen unter 300.000 Euro um 7,2 Prozent ein. Gleichzeitig stieg die Nachfrage in benachbarten Bundesländern mit niedrigeren Sätzen - etwa in Hessen oder Niedersachsen - um 11,3 Prozent. Das ist Steuerflucht. Menschen ziehen nicht nur wegen der Miete, sondern wegen der Steuer um.

Das hat Folgen. Wer eine Wohnung in Berlin kauft, zahlt 6 Prozent. Wer dieselbe Wohnung in Brandenburg kauft, zahlt 6,5 Prozent - und bekommt dafür oft mehr Quadratmeter. Aber der Preisunterschied ist nicht nur der Kaufpreis. Es ist die Steuer. Und die macht den Unterschied. Deshalb ist es sinnvoll, auch die Steuersätze der Nachbarregionen zu prüfen. Ein Käufer aus Hamburg, der in Schleswig-Holstein kauft, spart 1 Prozent - das sind 2.500 Euro bei 250.000 Euro Kaufpreis.

Was du als Verkäufer wissen musst

Du bist nicht verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Aber du musst wissen, dass sie anfällt. Und du musst sicherstellen, dass der Käufer sie zahlt. Sonst verlierst du dein Eigentum - und bekommst kein Geld. Ein guter Verkäufer prüft: Hat der Käufer die Finanzierung? Hat er die Nebenkosten eingeplant? Und: Hat er den Notar angewiesen, den Vertrag sofort zu senden?

Wenn du als Verkäufer den Kaufpreis „netto“ nennst, bedeutet das: „Ich erhalte diesen Betrag, alles andere ist deine Sache.“ Das ist legal. Aber es ist auch riskant. Ein Käufer, der die Grunderwerbsteuer unterschätzt, kann den Kauf platzen lassen. Deshalb: Gib den Käufer die Steuersätze durch. Sag ihm: „In deinem Bundesland sind es 6,5 Prozent. Das sind 13.000 Euro bei 200.000 Euro Kaufpreis.“ Mach es ihm leicht. Dann wird der Verkauf schneller.

Was du als Käufer nicht vergessen darfst

Die Grunderwerbsteuer ist nicht die einzige Nebenkosten. Dazu kommen noch Notar- und Grundbuchkosten - das sind meist 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit der Steuer kommen 8 bis 12 Prozent hinzu. Das ist kein kleiner Betrag. Und viele Käufer haben ihn nicht eingeplant. Eine Umfrage von Immowelt ergab: 68,3 Prozent der Käufer nannten die Grunderwerbsteuer als größte Überraschung beim Immobilienkauf.

Was du tun solltest:

  1. Recherchiere den Steuersatz in deinem Bundesland - nicht im Internet, sondern bei deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.
  2. Berechne die Steuer mit dem vollen Kaufpreis - inklusive aller Nebenleistungen.
  3. Fordere deinen Notar schriftlich auf, den Vertrag innerhalb von drei Werktagen an das Finanzamt zu senden.
  4. Plane die Steuer als Teil deiner Finanzierung - nicht als Extra.
  5. Vermeide „Sondervereinbarungen“ wie Renovierungspauschalen, die die Bemessungsgrundlage erhöhen.

Die Grunderwerbsteuer ist kein Verstecktes. Sie ist ein klarer, gesetzlich definierter Kostenfaktor. Wer sie ignoriert, zahlt später doppelt. Wer sie kennt, plant sicher.

Zahlt der Verkäufer die Grunderwerbsteuer?

Nein, der Verkäufer zahlt in der Praxis nie die Grunderwerbsteuer. Rechtlich sind beide Parteien gemeinsam schuldig, aber in mehr als 98 Prozent der Fälle wird im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer die Steuer trägt. Der Verkäufer erhält den vereinbarten Preis und hat keine Zahlungspflicht.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer wird nicht sofort fällig. Nach der notariellen Beurkundung sendet der Notar den Vertrag an das Finanzamt. Dieses berechnet die Steuer und sendet einen Bescheid. Die Frist zur Zahlung beginnt erst mit dem Eingang dieses Bescheids. In den meisten Bundesländern hast du einen Monat Zeit, in Baden-Württemberg nur drei Wochen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Der Satz variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Bayern und Sachsen haben 3,5 Prozent. Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben 6 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland und Thüringen beträgt er 6,5 Prozent. Der genaue Satz hängt vom Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt - nicht vom Wohnsitz des Käufers.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, bei Übertragungen zwischen nahen Verwandten: Ehepartnern, Eltern und Kindern, Großeltern und Enkelkindern. Auch Schenkungen und Erbschaften fallen nicht unter die Grunderwerbsteuer. Allerdings kann dann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Transaktionen zwischen Geschwistern oder Freunden sind steuerpflichtig.

Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht bezahle?

Das Grundbuchamt weigert sich, dich als neuen Eigentümer einzutragen. Du hast die Wohnung, aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Das Finanzamt verlangt Zinsen (0,5 % pro Monat) und kann Strafen verhängen. Im schlimmsten Fall belastet es dein Konto oder verklagt den Verkäufer, der ebenfalls rechtlich haftet.

Kommentare

  • Kai Dittmer
    Kai Dittmer
    November 19, 2025 AT 01:05

    Endlich mal ein klarer Artikel, der nicht nur die Steuer nennt, sondern auch erklärt, warum sie so krass ist. Ich hab letztes Jahr eine Wohnung gekauft und war total geschockt, als ich den Bescheid bekommen hab – 12k für eine 200k-Wohnung? Nett. Hatte das gar nicht auf dem Schirm. Jetzt plan ich immer 10% extra ein. Wer das nicht tut, kauft sich eine Baustelle.

  • Hildegard Blöchliger
    Hildegard Blöchliger
    November 20, 2025 AT 15:39

    Wieso muss man das überhaupt erklären?! Wer nicht weiß, dass die Grunderwerbsteuer bei 6,5 % liegt, sollte sich nicht mal einen Gartenzaun leisten. Und dann noch mit 'Nebenleistungen' rumspielen?!! Das ist doch kein Kindergarten, sondern Steuerrecht! Wer das nicht checkt, kauft sich lieber eine Mietwohnung und spart sich den Stress!

  • Paul Stasse
    Paul Stasse
    November 21, 2025 AT 01:09

    die steuer is ne verschwoerung von der bundesbank und den notaren. die wollen nur dass du mehr geld ausgibst. 6,5%? HA! das is ne luege. die rechnen dir einfach was dazu, damit du nicht merkst, dass du betrogen wirst. ich hab mal ne woche im finanzamt gesessen und gesehen wie die zahlen verfaelschen. die wissen was sie tun.

  • kirsti wettre brønner
    kirsti wettre brønner
    November 22, 2025 AT 22:52

    Ich find’s toll, dass du das so klar zusammengefasst hast! Als Erstkaufende war ich total überfordert – und jetzt weiß ich wenigstens, warum mein Notar so drängt, den Vertrag gleich zu schicken. Danke für die praktischen Tipps! 😊

  • Alexander Eltmann
    Alexander Eltmann
    November 24, 2025 AT 11:40

    Interessant, wie so ein einfacher Gesetzespunkt – die Grunderwerbsteuer – das ganze Immobilienmarktgefüge verändert. Es ist fast wie ein Steuer-Geopolitik: Wer wo kauft, entscheidet nicht nur über Quadratmeter, sondern über Steuerlast. Man könnte fast sagen, die Grunderwerbsteuer ist die unsichtbare Grenze zwischen den Bundesländern.

  • Susi Susanti
    Susi Susanti
    November 25, 2025 AT 11:13

    Wenn man bedenkt, dass die Grunderwerbsteuer den Menschen die Möglichkeit nimmt, über das Eigentum zu entscheiden – dann ist sie nicht nur eine Steuer, sondern eine Form der Entmündigung. Wer muss schon einen Staat bitten, ihm das Recht auf Besitz zu gewähren? Die wahre Freiheit wäre, wenn Eigentum einfach durch Nutzung entstünde – nicht durch Zahlung an eine Bürokratie.

  • Bertrand Deweer
    Bertrand Deweer
    November 25, 2025 AT 21:14

    Oh mein Gott, noch ein Artikel, der den armen Käufer mit Zahlen erschlägt. Und dabei ist es doch so einfach: Die Grunderwerbsteuer ist ein Klassiker der deutschen Verwaltungspsychopathie. Wer sich dafür interessiert, hat schon verloren. Ich kaufe Immobilien, indem ich einfach den Notar frage: „Wie viel muss ich zahlen?“ – und dann zahle ich. Punkt. Alles andere ist Selbstquälerei.

  • Dirk Wasmund
    Dirk Wasmund
    November 26, 2025 AT 19:22

    Die Grunderwerbsteuer ist ein Paradebeispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem systematisch die Unwissenden ausbeutet. Die Steuerbehörden nutzen die Komplexität als Waffe. Wer nicht über einen Steuerberater verfügt, ist ein rechtlicher Rohling. Und die Regierung? Sie freut sich über die Einnahmen – und die soziale Spaltung, die damit einhergeht. Es ist kein Fehler, es ist ein Feature.

  • Wolfgang Kalivoda
    Wolfgang Kalivoda
    November 28, 2025 AT 15:56

    6,5% in NRW? Ach, das ist doch niedrig. In Österreich zahlt man 3,5% – und bekommt dafür noch einen echten Notar, der nicht nur den Vertrag unterschreibt, sondern auch den Käufer aufklärt. Hier? Der Notar schickt den Vertrag nach 14 Tagen und hofft, dass der Käufer nicht merkt, dass er 10k mehr zahlen muss. Bravo, Deutschland.

  • Hans-Joachim Hufschmidt
    Hans-Joachim Hufschmidt
    November 29, 2025 AT 09:24

    Die Grunderwerbsteuer ist ein Geschenk an Ausländer und Spekulanten. Deutsche Familien müssen für ihre eigene Wohnung zahlen, während die EU-Kommission und die Immobilienkonzerne sich die Hände reiben. Wer in Deutschland Immobilien kauft, zahlt nicht nur Steuern – er zahlt für die Verantwortungslosigkeit der Politik. Wir brauchen eine Steuer für die, die uns die Zukunft klauen.

  • chloe murray
    chloe murray
    Dezember 1, 2025 AT 01:58

    Ich hab das letzte Jahr in Berlin gekauft und war total verloren – bis ich mich in einer Facebook-Gruppe für Erstkaufende angemeldet hab. Da haben andere Käufer mir geholfen, die Steuer zu berechnen, den Notar zu ermahnen, alles. Gemeinsam ist es leichter. Vielleicht sollte man mehr solche Gruppen fördern – statt nur Steuerformulare zu verteilen.

  • Jana Trajkovska
    Jana Trajkovska
    Dezember 1, 2025 AT 11:56

    Und wieder jemand, der „einfach“ sagt, der Käufer zahlt – aber nicht, dass das ein krimineller Vertrag ist, wenn der Verkäufer nicht aufklärt. Wer „netto“ sagt, ohne zu erklären, dass 6,5% draufkommen, ist ein Betrüger. Und die Notare? Die schweigen. Das ist kein Markt, das ist eine Mogelpackung.

  • Oliver Rütten
    Oliver Rütten
    Dezember 1, 2025 AT 16:23

    Die Grunderwerbsteuer ist wie eine alte deutsche Kirche: Sie steht da, niemand versteht sie, aber keiner wagt sie abzureißen. Vielleicht ist sie nicht die Lösung – aber sie ist Teil der Kultur. Man muss sie nicht lieben. Aber man muss sie kennen.

  • Fabian Garcia
    Fabian Garcia
    Dezember 3, 2025 AT 02:03

    Der Artikel ist korrekt, aber unvollständig. Es wird nicht erwähnt, dass die Grunderwerbsteuer nach § 15 GrEStG auch bei Erbschaften innerhalb der Familie anfällt, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Die Behauptung, dass nur Ehepartner und direkte Abstammung ausgenommen sind, ist irreführend. Auch Enkelkinder unter 20 Jahren unterliegen der Steuer, wenn die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Dieser Punkt wird in 87% der Online-Quellen falsch dargestellt. Ich empfehle die Lektüre der Finanzverwaltungsvorschrift vom 12.03.2021, Ziffer 14.2.

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