Die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland und Österreich. Also bekannt als Erwerbsteuer, wird sie nicht vom Staat willkürlich festgelegt – sie trifft immer denjenigen, der die Immobilie kauft. Das ist wichtig: Selbst wenn Sie als Vermieter nur eine Wohnung erwerben, um sie zu vermieten, sind Sie der Steuerschuldner. Es gibt keine Ausnahme für Investoren, Erben oder Gesellschafter – wer den Kaufvertrag unterschreibt, zahlt.
Die Steuer wird nicht vom Verkäufer erhoben, sondern vom Käufer an das Finanzamt gezahlt. Und sie ist kein kleiner Betrag: In Österreich liegt sie bei 3,5 % des Kaufpreises, in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 %, je nach Bundesland. Das bedeutet: Bei einer Immobilie für 300.000 Euro müssen Sie mit 10.500 bis 19.500 Euro an zusätzlichen Kosten rechnen – das ist kein Nebenkostenposten, das ist ein Teil des Kaufpreises. Viele Käufer unterschätzen das, weil sie nur an die Hypothek denken. Aber die Grunderwerbsteuer kommt zusätzlich dazu und muss sofort fällig sein, meist innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
Was viele nicht wissen: Auch bei der Übertragung von Anteilen an einer Immobilien-GmbH zahlt der Käufer Grunderwerbsteuer, wenn mehr als 95 % der Anteile wechseln. Das ist ein häufiger Fall bei Investoren, die bestehende Unternehmen übernehmen. Und auch bei Schenkungen oder Erbschaften greift die Steuer – nur die Berechnung ist anders. Wer als Vermieter eine Immobilie kauft, um sie zu vermieten, zahlt genauso viel wie jemand, der sie für sich selbst nutzt. Es gibt keine Steuervergünstigung für Vermieter. Und auch bei Neubauten wird die Steuer auf den vollen Kaufpreis berechnet – nicht nur auf den Bodenwert.
Wer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch den Verlust des Eigentums. Das Finanzamt prüft die Grundbucheintragung und meldet sich, wenn die Steuer nicht bezahlt wurde. Dann bleibt die Immobilie im Namen des Verkäufers – bis Sie zahlen. Das ist kein Risiko, das Sie eingehen sollten. Planen Sie die Steuer von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Rechnen Sie mit mindestens 4 % des Kaufpreises als Puffer – je nach Bundesland oder Bundesland kann es mehr sein.
Wenn Sie sich für eine Immobilie entscheiden, fragen Sie nicht nur nach dem Preis, sondern auch: Wer zahlt die Grunderwerbsteuer? Die Antwort ist immer: Sie. Und diese Frage sollte vor dem ersten Besichtigungstermin beantwortet sein. In den folgenden Artikeln finden Sie praktische Tipps zu Kaufnebenkosten, wie Sie Steuern bei Immobilienverkäufen vermeiden, warum die 3-Objekt-Grenze für Gewerbesteuer relevant ist und wie Sie Ihre Immobilienfinanzierung richtig aufstellen – ohne böse Überraschungen.